Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; Nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes; Analoge Anwendung der Grundsätze der sofortigen Beschwerde auf die freiwillige Gerichtsbarkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 136; FGG § 139 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Plettenberg, 18.01.2000 - HRA 521
- LG Hagen, 05.12.2002 - 23 T 10/02
- OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1311 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03
1) Die Rechtsprechung des BGH (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde bei einer in einer WEG-Sache ergangenen Entscheidung, die nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung verbunden worden ist, ist sinngemäß für alle anderen Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, die nur mit der sofortigen Beschwerde (hier: § 139 Abs. 1 FGG) angefochten werden können.Der BGH hat in einer neueren Entscheidung vom 02.05.2002 (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) die Gerichte im Verfahren nach dem WEG im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Rechtsschutzgarantie für verpflichtet erachtet, den Verfahrensbeteiligten eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen, wenn die getroffene Entscheidung nur mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbar ist.
- OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Betreuervergütung: Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der sofortigen …
Da es vorliegend bereits an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und der Fristversäumnis fehlt, bedarf es im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2003 (Az: 15 W 16/03), das die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sinngemäß auf alle Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwenden will, die nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, nicht der Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG. - OLG Celle, 07.02.2008 - 12 UF 235/07
Verfassungsrechtliches Erfordernis der Belehrung eines anwaltlich nicht …
Dem Rechtssuchenden kann nicht zugemutet werden, sich über die komplizierte Regelung zu erkundigen (BGH, a.a.O.. OLG Hamm, FamRZ 03, 1311).