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   OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24   

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OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24 (https://dejure.org/2024,8885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2024 - 4 WF 15/24 (https://dejure.org/2024,8885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2024 - 4 WF 15/24 (https://dejure.org/2024,8885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 42 F 171/23
  • OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24
    Soweit die Rechtsprechung auf dieser Grundlage eine Verpflichtung der Eltern zur Konsensfindung annimmt, solange ihnen dies zum Wohle des Kindes zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 4 UF 294/05, FamRZ 2006, 1058), ist das zwar auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich eine elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lasse (BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05, FamRZ 2008, 592 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05

    Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge für gewisse Teilbereiche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24
    Soweit die Rechtsprechung auf dieser Grundlage eine Verpflichtung der Eltern zur Konsensfindung annimmt, solange ihnen dies zum Wohle des Kindes zumutbar ist (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 4 UF 294/05, FamRZ 2006, 1058), ist das zwar auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich eine elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lasse (BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05, FamRZ 2008, 592 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 115/13

    Verfahrenskostenhilfe für ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren:

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2024 - 4 WF 15/24
    Dessen ungeachtet genügt es aber für einen Entzug der elterlichen Sorge jedenfalls nicht, dass ein Elternteil schwer zu erreichen ist, er aber den anderen Teil in sorgerechtlichen Angelegenheiten gewähren lässt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2013 - 3 WF 115/13, FamRZ 2014, 322).
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