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   OLG Hamm, 09.02.2023 - I-10 U 117/22   

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https://dejure.org/2023,16488
OLG Hamm, 09.02.2023 - I-10 U 117/22 (https://dejure.org/2023,16488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2023 - I-10 U 117/22 (https://dejure.org/2023,16488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - I-10 U 117/22 (https://dejure.org/2023,16488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen als Ausschlagung des Vermächtnisses

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Vermächtnis von Aktien als Gattungsvermächtnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80

    Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Denn der wirkliche Wille des Erklärenden geht, wenn alle Beteiligten die Erklärung übereinstimmend in eben diesem selben Sinne verstanden haben, nicht nur dem Wortlaut, sondern jeder anderweitigen Interpretation vor (BGH NJW 1984, 721; BGH NJW 1978, 1050; BGH NJW 1981, 2745).

    Erst wenn es nicht gelingt festzustellen, was der Erklärende wirklich gewollt und dass der Empfänger die Erklärung in diesem Sinne verstanden hat, dann darf der Richter die Auslegung damit noch nicht abbrechen (BGH NJW 1981, 2745; Münchener Kommentar BGB § 133 Rn. 17; Soergel-Hefermehl BGB § 133 Rn. 17).

    Vielmehr kommt es dann in einer weiteren Stufe des Auslegungsvorganges gemäß § 133, 157 BGB darauf an, wie der Empfänger der empfangsbedürftigen Willenserklärung diese bei objektiver Würdigung aller Umstände und mit Rücksicht auf Treu und Glauben zu verstehen hatte (BGH NJW 1981, 2745).

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Denn der wirkliche Wille des Erklärenden geht, wenn alle Beteiligten die Erklärung übereinstimmend in eben diesem selben Sinne verstanden haben, nicht nur dem Wortlaut, sondern jeder anderweitigen Interpretation vor (BGH NJW 1984, 721; BGH NJW 1978, 1050; BGH NJW 1981, 2745).

    Hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109; BGH II ZR 165/57, Urteil vom 21.05.1959; BGH NJW 1984, 721; BGH II ZR 204/87, Urteil vom 30.05.1988).

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Das gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - erkennbar eine von zwei möglichen Auslegungen für den Erklärenden wirtschaftlich wenig Sinn macht (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06 -, juris).
  • BGH, 10.06.2015 - VIII ZR 99/14

    Gekündigter Wohnraummietvertrag: Vermieterhaftung wegen einer Vortäuschung von

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Erforderlich ist ein unzweideutiges Verhalten, woraus der Schuldner schließen kann, dass der Gläubiger sein Recht aufgeben will (BGH FamRZ 1981, 763; BGH NZM 2015, 532).
  • BGH, 06.05.1981 - IVa ZR 170/80

    Unbezifferte Mahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Ab diesem Zeitpunkt können sie durch eine, auch zunächst unbezifferte Zahlungsaufforderung in Verzug begründender Weise geltend gemacht werden (BGH Urteil vom 6.5.1981-IV a ZR 170/80, NJW 1981, 1729).Die genannten Ansprüche werden hiermit namens und in Vollmacht unseres Mandanten nochmals ausdrücklich geltend gemacht und bis zum 30.04.2021 zur Zahlung angemahnt.Mit erfolglosem Verstreichen der vorstehenden Frist tritt Verzug ein.
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Solange also noch die Möglichkeit des Rückerwerbs besteht, liegt keine Unmöglichkeit vor (BGH NJW 1996, 515; BGH NJW 1984, 479).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Wird aber der tatsächliche Wille des Erklärenden bei Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung bewiesen oder sogar zugestanden (BGH NJW 1983, 672 m. w. Nachw.) und hat der andere Teil sie ebenfalls in diesem Sinne verstanden, dann bestimmt dieser Wille den Inhalt des Rechtsgeschäfts, ohne dass es auf Weiteres ankommt.
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZR 47/93

    Schadensersatzanspruch wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Kann nämlich ein Konsens der Vertragsparteien ermittelt werden, hat dieser Vorrang vor jeder normativen Auslegung (Münchener Kommentar BGB § 133 Rn. 15; BGH NJW 1994, 850; BGH NJW 1998, 1480).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Hat bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkannt - mag er ihn auch innerlich nicht gebilligt haben - so ist dieser auch dann allein maßgebend, wenn er von dem Wortlaut der Erklärung nicht gedeckt wird (vgl. BGHZ 20, 109; BGH II ZR 165/57, Urteil vom 21.05.1959; BGH NJW 1984, 721; BGH II ZR 204/87, Urteil vom 30.05.1988).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22
    Unmöglichkeit für den Schuldner wird erst angenommen, wenn feststeht, dass der Schuldner die Verfügungsmacht nicht mehr erlangen kann (BGH NJW 1999, 2034).
  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

    Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung

  • OLG Köln, 05.12.2005 - 2 U 103/05

    Keine wirksame Ausschlagung des Vermächtnisses durch Geltendmachung des

  • BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 180/76

    Globalzession

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96

    Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 103/80

    Umfang einer Garantiezusage - Einstandspflicht für die Einhaltung eines

  • BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83

    Südafrika-Politik der Bundesregierung - § 1004 BGB analog, 'Recht zum

  • BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig

  • BGH, 30.05.1988 - II ZR 204/87

    Falsa demonstratio - Auslegung einer Vertragsbestimmung - Freistellung von

  • BGH, 21.05.1959 - II ZR 165/57

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 31.10.1996 - 19 U 80/96

    Herausgabeanspruch gegen einen Miterben aufgrund eines zustehenden

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