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   OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24   

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OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24 (https://dejure.org/2024,8156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2024 - 3 ORs 18/24 (https://dejure.org/2024,8156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2024 - 3 ORs 18/24 (https://dejure.org/2024,8156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerbsmäßiger Betrug: Straftatbestand oder Zumessungsregel?

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 14 NBs 106/23
  • OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24
    Ist es möglich, einen Umstand aus den Urteilsgründen herauszulösen und insoweit abweichende Feststellungen zu treffen, ohne die innere Einheit der Urteilsgründe in Frage zu stellen, handelt es sich in der Regel nicht um eine doppelrelevante Tatsache (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 - juris Rn. 14 ff. zu § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 lit. b AMG a.F.).
  • OLG Bamberg, 06.03.2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18

    Bindungswirkung von tatrichterlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24
    Die die gewerbsmäßige Begehung begründenden Umstände können daher in der Regel hinzu- oder hinweggedacht werden, ohne dass der für den Schuldspruch tragende Geschehensablauf hiervon berührt würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. November 2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19 - OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18 - beide zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24
    Die die gewerbsmäßige Begehung begründenden Umstände können daher in der Regel hinzu- oder hinweggedacht werden, ohne dass der für den Schuldspruch tragende Geschehensablauf hiervon berührt würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06. November 2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19 - OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18 - beide zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 20.01.2020 - 3 RVs 59/19

    Beschränkung; Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Gewerbsmäßigkeit; Betrug;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2024 - 3 ORs 18/24
    Umfasst von der Bindungswirkung der mit einer wirksamen Berufungsbeschränkung eintretenden horizontalen Teilrechtskraft sind in erster Linie die Tatsachen, in denen Tatbestandsmerkmale zu finden sind, darüber hinaus die weitergehenden Feststellungen zum Tatgeschehen im Sinne des geschichtlichen Vorgangs und die Tatsachen, aus denen der Beweis abgeleitet wird (Senat, Beschluss vom 20.01.2020, III-3 RVs 59/19 - juris).
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