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   OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 215/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4402
OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 215/91 (https://dejure.org/1991,4402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1991 - 15 W 215/91 (https://dejure.org/1991,4402)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - 15 W 215/91 (https://dejure.org/1991,4402)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verpflichtung zur Erstellung von Lageberichten zu Jahresabschlüssen bei einer GmbH; Rechtmäßigkeit von Maßnahmen des Registerzwangs; Notwendigkeit einer förmlichen Zustellung bei der Androhung eines Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1975 - IV ZB 35/74

    Zustellungen in der nichtstreitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 215/91
    Trotz des Antragserfordernisses in § 335 Abs. 1 Satz 2 HGB handelt es sich hier nicht um ein echtes .Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem die entsprechende Anwendbarkeit des § 176 ZPO anerkannt ist (BGHZ 65, 41 = NJW 1975, 1518).
  • OLG Hamm, 07.03.1985 - 15 W 113/84
    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 215/91
    Die Sache ist deshalb unter Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen an das Amtsgericht zur erneuten Behandlung zurückzuweisen, das insbesondere gemäß § 134 FGG einen Erörterungstermin durchzuführen haben wird (Senat Rpfleger 1985, 302 f.).
  • BayObLG, 04.01.1994 - 1Z BR 37/93

    Statthaftes Rechtsmittel gegen gerichtliche Verfügungen über die Bestimmung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 18.01.1996 - 2Z BR 115/95

    Der Beschaffenheit der Gemeinschaftseinrichtung und dem billigen Interesse der

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung verfahrensrechtlicher Willenserklärungen uneingeschränkt überprüfen und eine Auslegung selbst vornehmen (vgl. OLG Hamm OLGZ 1992, 162, 165; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 49).
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