Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 2200 BGB, § 2306 BGB vom 02.01.2002, § 2315 BGB, § 2316 BGB, § 2325 BGB
Beschwerde des als Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten gegen die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung: Vergleichsberechnung hinsichtlich des hinterlassenen Erbteils und des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzunganspruchs in Ansehung einer unter Lebenden ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Erbteils hinsichtlich der Beschwer durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Erbteils hinsichtlich der Beschwer durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 17.11.2014 - 76 VI 340/06
- OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 03.08.2006 - 4 U 114/05
Kürzungsrecht des mit einem Vermächtnis belasteten Erben: Ankündigung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14
Dem sind das OLG Köln (ZEV 1997, 298) und das OLG Zweibrücken (ZEV 2007, 97) gefolgt. - RG, 18.02.1926 - IV 336/25
1. Wann beginnt für einen gemäß § 2306 BGB. beschränkten oder beschwerten …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14
Das Reichsgericht hatte im Zusammenhang mit der Prüfung des Fristbeginns für eine Ausschlagung gemäß Abs. 1 S.2 der Vorschrift geäußert, ausnahmsweise könnten die in § 2306 Abs. 1 BGB gebrauchten Ausdrücke des "Unterlassenen Erbteils" und der "Hälfte des gesetzlichen Erbteils" statt wie im Regelfall auf die Erbschaftsquote auf das "Quantum" zu beziehen sein, und zwar dann, wenn der Pflichtteil wegen einer Anrechnung gemäß § 2315 BGB oder wegen einer Ausgleichung gemäß § 2316 BGB oder wegen beidem größer oder geringer sei, als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (RGZ 113, 45, 48). - BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81
Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2015 - 2 W 113/14
Auch der BGH hat die Quotentheorie als die Regel im Rahmen des § 2306 Abs. 1 BGB bezeichnet und die Wertverhältnisse in den zu entscheidenden Sachverhalten nicht geprüft (BGH, WM 1968, 542, 543; BGH, NJW 1983, 2378).