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OLG Frankfurt, 27.11.2016 - 20 W 227/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52 GBO, § 71 GBO, § 73 GBO
Keine Beschwerdeberechtigung für Gläubiger von Zwangssicherungshypothek bei Löschung von Testamentsvollstreckervermerk - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Beschwerdeberechtigung für Gläubiger von Zwangssicherungshypothek bei Löschung von Testamentsvollstreckervermerk
- notar-drkotz.de
Zwangssicherungshypothek - Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 52; GBO § 71; GBO § 73
Zulässigkeit der Beschwerde des Gläubigers einer Zwangssicherungshypothek gegen die Zurückweisung des Antrag auf Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14
Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2016 - 20 W 227/16
Aufgrund des eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks hatte das Grundbuchamt somit gemäß § 891 BGB grundsätzlich davon auszugehen, dass Testamentsvollstreckung besteht, außer wenn ihm Tatsachen bekannt waren, die deren Unrichtigkeit ergeben (OLG München, Beschluss vom 11.12.2014, Az. 34 Wx 429/14, juris Rz. 10;… Demharter, § 52 Rz. 17;… Meikel- Böhringer , aaO, § 52 Rz. 41).