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OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Auslegung einer erbvertraglichen Regelung im Wege vorweggenommener Erbfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)
Zum Terminus Vorweggenommene Erbfolge im Pflichtteilsergänzungsrecht
Besprechungen u.ä.
- beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)
Zum Terminus Vorweggenommene Erbfolge im Pflichtteilsergänzungsrecht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2008 - 7 O 361/05
- OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 U 126/08
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09
Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.01.2010 (IV ZR 91/09) der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und das Urteil des 19. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2009 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Bd. IV, Bl. 75 - 81).Ebenso können Vorstellungen des Erblassers über eine gleichmäßige Behandlung von Abkömmlingen unter Umständen eine Rolle spielen (vgl. zum Ganzen: BGH, Urt. v. 27.01.2010, IV ZR 91/09, Bd. IV, Bl. 73ff. d.A.).
Der Senat hält, bestätigt durch das Urteil des BGH vom 27.01.2010 (IV ZR 91/09, Bd. IV, Bl. 75ff. d.A.), an seiner Auffassung fest, dass die Beklagten einen Firmenwert zum Zeitpunkt der Übergabe im Jahr 1981 hochgerechnet von mindestens 400.000 EUR substantiiert dargelegt haben.
Diesen Anforderungen wird der Kläger nicht gerecht, denn punktuelle und wenig plausible Angaben wie etwa zu einem Kapitalkonto, Geldzuflüssen aus Spielgewinnen oder sonstige steuerliche Aspekte genügen dafür nicht (BGH, Urt. v. 27.01.2010, IV ZR 91/09, Bd. IV, Bl. 75 ff. d.A.).
- BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06
Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 19 U 126/08
Denn steht eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des für ihre Rechtswahrnehmung maßgeblichen Geschehensablaufs und kennt der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen, so ist er nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast im Rahmen des Zumutbaren zu substantiiertem Bestreiten der behaupteten Tatsachen unter der Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen verpflichtet (BGH NJW 2008, 373 Rn. 16 [BGH 25.09.2007 - X ZR 60/06] m.w.Nachw.).