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   OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20   

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https://dejure.org/2021,52409
OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 20 W 9/20 (https://dejure.org/2021,52409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2256 BGB, § 2084 BGB
    Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung auf ein dieses in Bezug nehmendes Testament

  • IWW

    § 2256 BGB, § 2084 BGB

  • erbrechtsiegen.de

    Öffentliches Testament Rücknahme aus amtlicher Verwahrung - Bezug auf neues Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 225
  • FamRZ 2022, 901
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Nach § 2084, § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris; Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 1).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Zur Ermittlung des Willens eines Erblassers sind zudem Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranzuziehen und zu würdigen, welche auch vor oder nach der Testamentserrichtung liegen können (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/91, zitiert nach juris Tz. 10); maßgeblich ist aber stets der Wille des Testierenden zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (vgl. Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 2), auf den frühere oder spätere Umstände hindeuten können.
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Dies ist - worauf auch die Beschwerde zutreffend abstellt - aber eine Frage des nach Aufhebung des in Bezug genommen Testaments verbliebenen formgültig erklärten Inhalts des verweisenden Testaments und im Wege der Auslegung nach den dafür geltenden allgemeinen Grundsätzen zu beantworten (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1980, Az. IVa ZR 26/80, zitiert nach juris Tz. 20).
  • OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05

    Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Bei der Rückgabe eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das zwar die Wirkungen einer Verfügung von Todes wegen hat (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 31 Wx 019/05, zitiert nach juris Tz. 22; Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl. § 2256 BGB, Rn. 1, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00

    Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Nach § 2084, § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris; Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 1).
  • BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
    Für die Ermittlung des formwirksam erklärten Inhalts der unter Bezugnahme auf eine unwirksame Erklärung errichteten Verfügung kommt es demnach darauf an, ob - was das Nachlassgericht im Ansatz auch erkannt hat - der Inhalt der bezugnehmenden Verfügung aus sich heraus hinreichend bestimmt und dieser mindestens andeutungsweise zu entnehmen ist (vgl. zu letzterem: BayObLG, NJW-RR 1990, 1481, 1482).
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