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   OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13   

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https://dejure.org/2015,38787
OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13 (https://dejure.org/2015,38787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2015 - 20 W 380/13 (https://dejure.org/2015,38787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 20 W 380/13 (https://dejure.org/2015,38787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40, 61 GNotKG, § 352 FamFG
    Geschäftswert für Beschwerdeverfahren betreffend Beschluss nach § 352 Abs. 1 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für Beschwerdeverfahren betreffend Beschluss nach § 352 Abs. 1 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 40, 61; FamFG § 352
    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens betreffend einen Beschluss des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13
    Das setzt voraus, dass es ihm bei der Testamentserrichtung möglich ist, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vorzunehmen (vgl. OLG München ZEV 2008, 37, [OLG München 14.08.2007 - 31 Wx 16/07] zitiert nach juris).
  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 199/99

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13
    Der Kreis der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte ist um der Rechtssicherheit willen formal und nicht nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (BGH ZEV 2003, 375 [BGH 28.01.2003 - X ZR 199/99] ; BGHZ 107, 24).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13
    In beiden Fällen muss deshalb grundsätzlich zunächst klargestellt werden, was der Erblasser wirklich gewollt hat und von welchen Voraussetzungen er sich bei der von ihm getroffenen Verfügung hat leiten lassen; denn eine Anfechtung nach § 2078 Abs. 1 BGB kommt nur in Frage, wenn die Erklärung so, wie sie auszulegen ist, mit dem wahren Willen nicht übereinstimmt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 911).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13
    Zwar ist in der Regel im Rahmen des § 2078 BGB nicht das Testament als solches, sondern es sind immer nur einzelne in ihm enthaltene letztwillige Verfügungen anfechtbar; dabei geht die Anfechtbarkeit im Hinblick auf den ausdrücklichen Wortlaut des § 2078 BGB aber so weit, wie der Irrtum gereicht und auf den Inhalt der Erklärung eingewirkt hat (BGH NJW 1985, 2025 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 230/83] ; vgl. auch die Nachweise bei Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 2078 Rz. 58).
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