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   OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15   

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OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15 (https://dejure.org/2016,61361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2016 - 20 W 330/15 (https://dejure.org/2016,61361)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2016 - 20 W 330/15 (https://dejure.org/2016,61361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 280
    Abberufung aus wichtigem Grund, Aussetzung der Einstellung einer neuen Gesellschafterliste, meist wechselseitige Anträge auf Abberufung, meist wechselseitige Anträge auf Ausschluss, meist wechselseitige Anträge auf Einziehung, rechtliche Auswirkungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 21 Abs. 1
    Aussetzung; Aussetzung Eintragungsverfahren; Abberufung Geschäftsführer

  • rechtsportal.de

    FamFG § 21 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit der Aussetzung des Eintragungsverfahrens über die Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im Hinblick auf die gerichtliche Überprüfung der zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG München, 18.08.2011 - 31 Wx 300/11

    GmbH im Handelsregister: Aussetzung eines Eintragungsverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    In diesen Fällen kann sich dann allerdings ein begründeter Zweifel an der Berechtigung der Anmeldung zugunsten der bestehenden Handelsregistereintragung auswirken, wobei diese Folge auf einer Entscheidung des Gesetzgebers beruht und den Ausschluss einer Verfahrensaussetzung für ganze Fallgruppen nicht rechtfertigt (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.1998, Az. 15 W 463/97, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08; OLG München Beschluss vom 18.08.2011, Az. 31 Wx 300/11, jeweils zitiert nach juris; Heinemann in Keidel, a.a.O., § 381, Rn. 10).

    Das OLG München geht in seinem Beschluss vom 18.08.2011 (a.a.O.) sogar ohne Weiteres davon aus, dass die für die Frage der Wirksamkeit der Abberufung eines Geschäftsführers notwendigen Feststellungen, insbesondere zu den tatsächlichen Voraussetzungen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 38 Abs. 2 GmbHG nicht im Anmeldungsverfahren getroffen werden könnten.

    Da die Anfechtung der maßgeblichen Beschlüsse vom 24. und 28.08.2015 das Grundverhältnis zwischen den Beteiligten betrifft und nicht das Registergericht sondern das Prozessgericht über die Wirksamkeit dieser Beschlüsse entscheidet, trifft letztlich dieses eine für das Registergericht vorgreifliche Entscheidung, an die das Registergericht gebunden ist und die im Falle einer vorausgehenden anderweitigen Eintragung durch das Registergericht dazu führen würde, dass das Handelsregister falsch wäre; derartige falsche Handelsregistereintragungen sollen jedoch gerade vermieden werden (so KG Berlin, Beschluss vom 03.03.2014, Az. 12 W 73/13, zitiert nach juris; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 21.06.2011, Az. II ZBH 15/10, zitiert nach juris), wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um Handelsregistereintragungen mit konstitutiver Bedeutung oder solche - wie vorliegend - mit lediglich deklaratorischer Bedeutung handelt (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, a.a.O.).

  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Ist dabei erkennbar, dass eine gegen einen Gesellschafterbeschluss erhobene Anfechtungsklage ohne Zweifel keine Erfolgsaussicht hat, so ist das Registergericht an der Vornahme der Eintragung nicht gehindert; können die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage jedoch nicht zuverlässig beurteilt werden, spricht dies für eine Aussetzung, insbesondere dann, wenn es auf eine Beweisaufnahme ankommen würde (vgl. insgesamt u.a. KG Berlin, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 12 W 23/12, zitiert nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 02.07.1990 für eine Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss; Hüffer in Aktiengesetz, 10. Aufl., 2012, § 243, Rn. 53).

    Welcher Auffassung insoweit zu folgen ist, kann somit vorliegend offen bleiben, da auch der Senat unter Zugrundelegung der obigen allgemeinen Ausführungen und eigener Ermessenserwägungen zu dem Ergebnis kommt, dass die hiesige Aussetzung des Verfahrens durch den Rechtspfleger des Registergerichts - soweit noch angefochten - im Ergebnis nicht zu beanstanden ist (mit dieser Begründung für das dortige Verfahren auch KG Berlin, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 12 W 23/12, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 3 Wx 271/08

    Aussetzung der Entscheidung des Registergerichts über die Eintragung des Wechsels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    In diesen Fällen kann sich dann allerdings ein begründeter Zweifel an der Berechtigung der Anmeldung zugunsten der bestehenden Handelsregistereintragung auswirken, wobei diese Folge auf einer Entscheidung des Gesetzgebers beruht und den Ausschluss einer Verfahrensaussetzung für ganze Fallgruppen nicht rechtfertigt (vgl. insgesamt u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.1998, Az. 15 W 463/97, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08; OLG München Beschluss vom 18.08.2011, Az. 31 Wx 300/11, jeweils zitiert nach juris; Heinemann in Keidel, a.a.O., § 381, Rn. 10).

    Dabei ist es streitig, ob das Beschwerdegericht von vornherein eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat, oder nur zu prüfen hat, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und ob die Aussetzungsentscheidung auf Verfahrens- und Ermessensfehlern beruht (im ersteren Sinne u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08, und 08.12.1994, Az. 19 W 4/94 AktE, jeweils zitiert nach juris; Steup in Bahrenfuss, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 381, Rn. 11; in letzterem Sinne u.a. KG Berlin, Beschlüsse vom 02.09.2010, Az. 19 WF 132/10, und 10.10.2006, Az. 8 W 55/06, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.09.2012, Az. 4 UF 114/12; BGH, Beschluss vom 12.12.2005, Az. II ZB 30/04, zitiert nach juris, wohl auch BGH, Beschluss vom 10.10.2012, Az. XII ZB 444/11, zitiert nach juris; Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 21, Rn. 32).

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Im Hinblick auf derartige Belastungen hat der BGH in einem Urteil vom 20.12.1982 (Az. II ZR 110/82, zitiert nach juris) für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH mit zwei gleich hoch beteiligten Gesellschaftern ausgeführt, dass für den Gesellschafter, der den anderen abberufen habe, immerhin der Weg der einstweiligen Verfügung verbleibe, mit der dem abberufenen Gesellschafter-Geschäftsführer Maßnahmen der Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft bis zu einer endgültigen Klärung untersagt werden könnten, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers.
  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Da die Anfechtung der maßgeblichen Beschlüsse vom 24. und 28.08.2015 das Grundverhältnis zwischen den Beteiligten betrifft und nicht das Registergericht sondern das Prozessgericht über die Wirksamkeit dieser Beschlüsse entscheidet, trifft letztlich dieses eine für das Registergericht vorgreifliche Entscheidung, an die das Registergericht gebunden ist und die im Falle einer vorausgehenden anderweitigen Eintragung durch das Registergericht dazu führen würde, dass das Handelsregister falsch wäre; derartige falsche Handelsregistereintragungen sollen jedoch gerade vermieden werden (so KG Berlin, Beschluss vom 03.03.2014, Az. 12 W 73/13, zitiert nach juris; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 21.06.2011, Az. II ZBH 15/10, zitiert nach juris), wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um Handelsregistereintragungen mit konstitutiver Bedeutung oder solche - wie vorliegend - mit lediglich deklaratorischer Bedeutung handelt (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 18.08.2011, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2015 - 3 W 127/15

    Handelsregisterverfahren: Zurückstellung der Eintragung eines Prokuristen wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    An der Entscheidung des Senats ändert auch die Zurückweisung der Beschwerde der Beteiligten zu 3) im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 W 31/15) mit Beschluss vom 21.09.2015 schon deswegen nichts, weil Streitgegenstand im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht das Bestehen des zu sichernden Anspruchs oder des streitigen Rechtsverhältnisses ist, sondern nur die Zulässigkeit einer zwangsweisen Sicherung; der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führt weder zur Rechtshängigkeit des umstrittenen Anspruchs oder des streitigen Rechtsverhältnisses noch hat die über ihn ergehende Entscheidung eine Rechtskraftwirkung in Bezug auf deren Bestehen (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.12.2015, Az. 3 W 127/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11

    GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Zwar weisen die Verfahrensbevollmächtigten von Beschwerdeführerin und Beteiligten zu 4) zu Recht darauf hin, dass nach § 11 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beschwerdeführerin die Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages mit der Bekanntgabe des Beschlusses wirksam wird, was auch nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24.01.2012, Az. II ZR 109/11, zitiert nach juris) jedenfalls dann unabhängig von der Leistung der Abfindung der Fall sein soll, wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird (siehe allgemein auch BGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. II ZR 262/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Dabei ist es streitig, ob das Beschwerdegericht von vornherein eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat, oder nur zu prüfen hat, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und ob die Aussetzungsentscheidung auf Verfahrens- und Ermessensfehlern beruht (im ersteren Sinne u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08, und 08.12.1994, Az. 19 W 4/94 AktE, jeweils zitiert nach juris; Steup in Bahrenfuss, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 381, Rn. 11; in letzterem Sinne u.a. KG Berlin, Beschlüsse vom 02.09.2010, Az. 19 WF 132/10, und 10.10.2006, Az. 8 W 55/06, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.09.2012, Az. 4 UF 114/12; BGH, Beschluss vom 12.12.2005, Az. II ZB 30/04, zitiert nach juris, wohl auch BGH, Beschluss vom 10.10.2012, Az. XII ZB 444/11, zitiert nach juris; Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 21, Rn. 32).
  • BGH, 21.06.2011 - II ZR 262/09

    Ausschließung von Gesellschaftern: Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Zwar weisen die Verfahrensbevollmächtigten von Beschwerdeführerin und Beteiligten zu 4) zu Recht darauf hin, dass nach § 11 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beschwerdeführerin die Einziehung eines Geschäftsanteils nach § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages mit der Bekanntgabe des Beschlusses wirksam wird, was auch nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24.01.2012, Az. II ZR 109/11, zitiert nach juris) jedenfalls dann unabhängig von der Leistung der Abfindung der Fall sein soll, wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird (siehe allgemein auch BGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. II ZR 262/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 10.10.2012 - XII ZB 444/11

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2016 - 20 W 330/15
    Dabei ist es streitig, ob das Beschwerdegericht von vornherein eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen hat, oder nur zu prüfen hat, ob ein Aussetzungsgrund vorliegt und ob die Aussetzungsentscheidung auf Verfahrens- und Ermessensfehlern beruht (im ersteren Sinne u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27.01.2009, Az. 3 Wx 271/08, und 08.12.1994, Az. 19 W 4/94 AktE, jeweils zitiert nach juris; Steup in Bahrenfuss, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 381, Rn. 11; in letzterem Sinne u.a. KG Berlin, Beschlüsse vom 02.09.2010, Az. 19 WF 132/10, und 10.10.2006, Az. 8 W 55/06, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 18.09.2012, Az. 4 UF 114/12; BGH, Beschluss vom 12.12.2005, Az. II ZB 30/04, zitiert nach juris, wohl auch BGH, Beschluss vom 10.10.2012, Az. XII ZB 444/11, zitiert nach juris; Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 21, Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2011 - 8 W 387/11

    Handelsregister: Anmeldung der trotz Verstoßes im Abstimmungsverfahren erfolgten

  • OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 4 WF 259/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung in Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

  • KG, 02.09.2010 - 19 WF 132/10

    Aussetzung eines Sorgerechtsverfahrens: Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts;

  • KG, 10.10.2006 - 8 W 55/06

    Grenzen der Nachprüfbarkeit einer Aussetzungsentscheidung im Beschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 06.11.2008 - 20 W 385/08

    Registergericht: Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung eines

  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

  • BayObLG, 02.07.1999 - 3Z BR 298/98

    Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • OLG Köln, 18.09.2012 - 4 UF 114/12

    Aussetzung des Sorgerechtsverfahrens wegen fehlender Kooperation des Kindesvaters

  • OLG Hamm, 11.05.1998 - 15 W 463/97

    Zulässigkeit einer Aussetzungsbefugnis bei besonders triftigen sächlichen und im

  • OLG Bremen, 04.03.1999 - 2 W 1/99
  • OLG Karlsruhe, 14.05.1996 - 11 Wx 86/95
  • BayObLG, 12.07.1973 - BReg. 2 Z 31/73
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 19 W 4/94
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