Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 20 W 127/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7135
OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 20 W 127/08 (https://dejure.org/2008,7135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2008 - 20 W 127/08 (https://dejure.org/2008,7135)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2008 - 20 W 127/08 (https://dejure.org/2008,7135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1767 BGB, § 1770 BGB, § 1772 Abs 1 S 1 BGB, § 56e S 3 FGG
    Volljährigenadoption: Nachträgliche Abänderung in eine Adoption mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme

  • Judicialis

    BGB § 1767; ; BGB § 1770; ; BGB § 1772; ; FGG § 56 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1767; BGB § 1770; BGB § 1772; FGG § 56e
    Keine nachträgliche Änderung der Annahme eines Volljährigen als Kind in eine Volljährigenadoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf nachträgliche Abänderung der Adoption eines Volljährigen als Minderjährigenadoption in eine Volljährigenadoption; Abgrenzung der Rechtswirkungen einer Volljährigenadoption und einer Minderjährigenannahme; Berücksichtigung des Willens der Antragenden im ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 17
  • FamRZ 2009, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2008 - 20 W 127/08
    Ist - wie im vorliegenden Falle - über den gestellten Annahmeantrag vollständig entschieden und die Annahme als Kind ausgesprochen worden, so gilt für die diesbezügliche gerichtliche Entscheidung der in § 56 e Satz 3 FGG ausdrücklich niedergelegte Grundsatz der Unanfechtbarkeit und Unabänderlichkeit des Annahmebeschlusses, mit welcher der Gesetzgeber jeder ausgesprochenen Adoption ausdrücklich in Abweichung von der Regelung des § 18 Abs. 1 FGG im Interesse der Rechtssicherheit einen besonderen Bestandsschutz verliehen hat (vgl. BT-Druck. 7/3061 S. 58; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 56 e Rn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht