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   OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84   

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https://dejure.org/1986,4207
OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84 (https://dejure.org/1986,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.1986 - 2 UF 150/84 (https://dejure.org/1986,4207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 1986 - 2 UF 150/84 (https://dejure.org/1986,4207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1587o; FGG §§ 16, 53d
    Versorgungsausgleich; Parteivereinbarungen über den Versorgungsausgleich; Wirksamkeit und Bindungswirkung der gerichtlichen Genehmigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung der Genehmigung; Gesonderter Beschluß; Verbundurteil; Sonstige Entscheidung über VA; Mitwirkung des Gerichts; Gesetzliche Rentenversicherung; Ungeklärte Fehlzeiten; Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587o

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.11.1980 - 2 UF 291/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung einer Ehe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84
    Zwar wird vielfach die Auffassung vertreten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 804; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 1079; Göppinger/Wenz, aaO Rdn. 419; Philippi, FamRZ 1982, 1057), mit der Beschwerde - sei es eine gegen die Genehmigung selbst oder gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich gerichtete - könne von einer der Parteien geltend gemacht werden, die Vereinbarung sei - gemessen an § 1587o Abs. 2 S. 4 BGB - nicht genehmigungsfähig.
  • OLG Stuttgart, 29.03.1982 - 18 UF 268/81

    Rechtswidrigkeit einer Feststellung in einem Scheidungsurteil über einen nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84
    Zwar wird vielfach die Auffassung vertreten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 804; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 1079; Göppinger/Wenz, aaO Rdn. 419; Philippi, FamRZ 1982, 1057), mit der Beschwerde - sei es eine gegen die Genehmigung selbst oder gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich gerichtete - könne von einer der Parteien geltend gemacht werden, die Vereinbarung sei - gemessen an § 1587o Abs. 2 S. 4 BGB - nicht genehmigungsfähig.
  • RG, 07.07.1930 - VI 646/29

    1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1986 - 2 UF 150/84
    Auch sonst sind die Parteien einer der behördlichen Genehmigung bedürftigen Vereinbarung im allgemeinen gehalten, sich nach Kräften um die Genehmigung zu bemühen (vgl. etwa RGZ 129, 357, 376; BGH LM KRG 45 Art. IV Nr. 4).
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