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   OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18   

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https://dejure.org/2020,5352
OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18 (https://dejure.org/2020,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2020 - 13 U 31/18 (https://dejure.org/2020,5352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 13 U 31/18 (https://dejure.org/2020,5352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    40.000 EUR angemessen für Pflege

  • beck-blog (Kurzinformation)

    40.000,00 EUR angemessen für Pflege

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eines der Kinder pflegt die demenzkranke Mutter: Soll es mehr erben als seine Geschwister?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch des pflegenden Erben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausgleich für Pflegeleistungen unter Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 22.11.2016 - 3 U 25/16

    Ausgleichspflicht von Pflegeleistungen eines Abkömmlings: Begriff der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    Unter Pflegeleistungen im Sinne von § 2057a BGB sind jedenfalls solche Leistungen zu verstehen, die im Rahmen des Begriffs der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI aufgeführt werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 56), also etwa Hilfe im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

    Auch die bloße Anwesenheit des Abkömmlings kann als Teil der Pflegeleistung anzusehen sein, soweit er etwa für Gespräche oder für die Sicherheit des Pflegebedürftigen im Fall plötzlich notwendig werdender Hilfe zur Verfügung steht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 58).

    Auszugleichen sind mithin überobligatorische Leistungen, das im Rahmen einer normalen Eltern-Kind-Beziehung Geleistete kann nicht zurückgefordert werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 46).

    Die Anforderungen an die Substantiierung des entsprechenden Vortrags dürfen aufgrund der familiären Sondersituation nicht übersteigert werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 47).

    (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 48).

    Die Ausgleichung für den pflegenden Abkömmling kann deshalb durchaus höher ausfallen als der in Geld ausgedrückte Wert, um den diese Leistungen das Vermögen des Erblassers erhalten haben (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 22.11.2016, 3 U 25/16, juris Rn. 48).

  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 U 134/11

    Ausgleich von Pflegeleistungen für den Erblasser zwischen den Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    Insofern ist anerkannt, dass die Unterstützungsleistung in zeitlicher Hinsicht deutlich über das hinausgehen muss, was von anderen Erben erbracht worden ist ( OLG Frankfurt, Urt. v. 19.3.2013,11 U 134/11 , juris Rn. 9 ).
  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    Ein solcher ergibt sich zwar nicht daraus, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühren als Beerdigungskosten im Sinne von § 1968 BGB zu bewerten sind, denn Beerdigungskosten sind nur solche, die die erstmalige Herrichtung der Grabstätte betreffen (BGH, Urt. v. 20.9.1973, III ZR 148/71, juris Rn. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 6.10.2009, 3 U 98/08, juris Rn. 32).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    Allein aufgrund des Gesundheitszustands der Erblasserin steht damit bereits fest, dass eine erheblich gesteigerte Pflege und Versorgung erforderlich war, die ihrer Intensität nach über normale Unterstützungsleistungen im Rahmen einer Eltern-Kind-Beziehung hinausgeht (vgl. BGH, Urt. v. 8.3.2006, IV ZR 263/04, juris Rn. 35).
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 104/89

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Miterben zur Klärung einzelner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    b) Die gegen den Beklagten zu 1) erhobene Feststellungsklage ist zwar zulässig, insbesondere ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Miterbe zum Zweck der Auseinandersetzung eine Klage auf Feststellung einzelner Streitpunkte erheben kann, wenn eine solche Feststellung der sinnvollen Klärung der für die Auseinandersetzung maßgebenden Grundlagen dient (BGH, Urt. v. 27.6.1990, IV ZR 104/89, juris Rn. 9).
  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 13 U 31/18
    Ein solcher ergibt sich zwar nicht daraus, dass die Friedhofsunterhaltungsgebühren als Beerdigungskosten im Sinne von § 1968 BGB zu bewerten sind, denn Beerdigungskosten sind nur solche, die die erstmalige Herrichtung der Grabstätte betreffen (BGH, Urt. v. 20.9.1973, III ZR 148/71, juris Rn. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urt. v. 6.10.2009, 3 U 98/08, juris Rn. 32).
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