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   OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16   

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https://dejure.org/2017,74852
OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16 (https://dejure.org/2017,74852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2017 - 20 W 35/16 (https://dejure.org/2017,74852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2017 - 20 W 35/16 (https://dejure.org/2017,74852)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Testamente sind nach § 133 BGB auszulegen, wonach der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Rn. 25, jeweils zitiert nach juris; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 1; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 6).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist entsprechend § 157 BGB auch darauf abzustellen, wie der eine Ehegatte die Verfügungen des jeweils anderen verstehen konnte, also auf das gemeinsame Verständnis beider Ehegatten (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1992, Az. IV ZR 160/91, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80

    Voraussetzungen des Erbersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie der Erblasser damals verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die spätere Sachlage richtig überblickt hätte, im Übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lassen, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 13.05.1981, Az. IVa ZR 171/80, BGHZ 80, 290 ff., Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2004, Az. 1Z BR 114/03, Rn. 18; jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie der Erblasser damals verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die spätere Sachlage richtig überblickt hätte, im Übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lassen, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 13.05.1981, Az. IVa ZR 171/80, BGHZ 80, 290 ff., Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2004, Az. 1Z BR 114/03, Rn. 18; jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00

    Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Testamente sind nach § 133 BGB auszulegen, wonach der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Rn. 25, jeweils zitiert nach juris; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 1; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 6).
  • BGH, 01.06.1983 - IVa ZR 35/82

    Abgrenzung eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden von einer Verfügung von Todes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Die vorgenannte Vorschrift ist entsprechend anwendbar, wenn eine rechtsgeschäftliche Erklärung des Erblassers feststeht, deren Natur als Rechtsgeschäft unter Lebenden oder Verfügung von Todes wegen aber zweifelhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1983, Az. IVa ZR 35/82, zitiert nach juris Rn 18; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2011 - 11 Wx 46/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
    Weiterhin ist es grundsätzlich nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile eines - auch gemeinschaftlichen - Testaments niedergeschrieben werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2011, Az. 11 Wx 46/10, zitiert nach juris Rn. 42 m. w. N.).
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