Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44919
OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18 (https://dejure.org/2019,44919)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.12.2019 - 10 U 35/18 (https://dejure.org/2019,44919)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 10 U 35/18 (https://dejure.org/2019,44919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des mit der Bauleitung beauftragten Architekten, wenn dessen Auftraggeber nicht (mehr) haftet?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn der Bauträger nicht (mehr) haftet, haftet auch "sein" Bauüberwacher nicht! (IBR 2020, 81)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich! (IBR 2020, 83)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (57)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Dem Auftraggeber steht es in diesem Zusammenhang frei, ob er eine Beseitigung der infolge des Mangels der Architektenleistung am Bauwerk eingetretenen Mängel veranlassen oder Schadensersatz in Höhe des durch die mangelhafte Leistung des Architekten bedingten Minderwerts des Bauwerks verlangen will (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - BGHZ 218, 1, juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - VII ZR 242/13 - BauR 2017, 1061, juris Rn. 24).

    Vielmehr verbleibt es - auch im Falle von Architektenfehlern, die sich bereits im Bauwerk verwirklicht haben - dabei, dass dem Besteller, der das (Bau-)Werk behält und den Mangel des Bauwerks nicht beseitigen lässt, zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen, seinen Vermögensschaden zu bemessen (Kleiner Schadensersatz - siehe hierzu BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, a.a.O., juris Rn. 26 ff.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 (bestätigt durch Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16 - BauR 2018, 1725, juris Rn. 14 Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 - BauR 2019, 536, juris Rn. 15 Urteil vom 6. Dezember 2018 - VII ZR 71/15 - BauR 2019, 668, juris Rn. 18), wonach auch im Verhältnis zum.

  • KG, 28.08.2018 - 21 U 24/16

    Architektenvertrag: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Werkmängeln und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Allerdings ist es zuvor am Besteller, die aus seiner Sicht begangene Pflichtverletzung - substantiiert - aufzuzeigen (so auch KG Berlin, Teilurteil vom 28. August 2018 - 21 U 24/16 - BauR 2019, 131, juris Rn. 32).

    Zumindest aber müsste sich die Klägerin insoweit zumindest ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen (siehe KG, Teilurteil vom 28. August 2018 - 21 U 24/16 - BauR 2019, 131, juris Rn. 79).

    Obliegt dem Architekten die Rechnungsprüfung und ist ihm die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bekannt ist oder muss sie ihm bekannt sein, gehört es zu seinen Beratungspflichten und Betreuungspflichten als Sachwalter des Bauherrn, zu überprüfen, ob ein Unternehmer eine für die Nichteinhaltung von Terminen wirksam vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt hat, und gegebenenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sich der Bauherr diese Vertragsstrafe bei der (förmlichen) Abnahme der Leistungen des Unternehmers oder bis zum Ablauf der Fristen aus § 12 Nr. 5 Abs. 1 und 2 VOB/B oder sonstiger für die Abnahme vereinbarter Fristen vorbehält (§ 341 Abs. 3 BGB) und der Bauherr in die Lage versetzt wird, die Vertragsstrafe von der Vergütung abzuziehen (BGH, Urteil vom 26. April 1979 - VII ZR 190/78 - BGHZ 74, 235, BauR 1979, 345, juris Rn. 15; KG Berlin, Teilurteil vom 28. August 2018 - 21 U 24/16 - BauR 2019, 131, juris Rn. 59 OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2002 - 5 U 31/01 - BauR 2002, 1420, juris Rn. 19).

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - NJW-RR 2008, 521, juris Rn. 15 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 161/10 - juris Rn. 22, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11 - juris Rn. 2).

    (1) So rechtfertigt es - anders als etwa im Falle einer unbezifferten Schmerzensgeldklage (BGH, Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 - NJW 1974, 1551, juris Rn. 59 ff.), einer Feststellungsklage, einer Vorschussklage (s.o.), einer Schadensersatzklage gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auf eine zur Naturalrestitution erforderlichen Geldleistung (BGH, Urteil vom 9. Januar 2008, a.a.O., juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 13) oder einer nachträglichen Erhöhung des Klageantrages zum Zwecke der Anpassung an eine Veränderung des Preisgefüges oder eine fortschreitende Schadensentwicklung ohne Veränderung des Streitgegenstandes (BGH, Urteil vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - MDR 1985, 132, juris Rn. 23) - allein die Ungewissheit oder Unsicherheit des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Anspruchsbegründung, wie hoch sein Schaden letztlich sein wird, nicht, seine Verpflichtung zu lockern, den Streitgegenstand einer Leistungsklage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch einen zu beziffernden Klageantrag zu bestimmen.

    Dass ein Kläger die Höhe seiner Forderung nicht überschaut und den Ausgang einer sachverständigen Begutachtung nicht sicher einschätzen kann, geht grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 14).

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Vor- und Nachteile müssen bei wertender Betrachtungsweise gleichsam zu einer Rechnungseinheit verbunden sein (BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - VII ZR 16/07 - BauR 2008, 1877, juris Rn. 20; BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06 - BauR 2007, 1564, und VII ZR 8/06, BauR 2007, 1567).

    Anders als bei der Zuerkennung dieses Betrages als Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten wäre nicht sichergestellt, dass der zuerkannte Betrag in Höhe der Mängelbeseitigungskosten tatsächlich zur Mängelbeseitigung verwendet würde (BGH, Versäumnisurteil vom 1. August 2013 - VII ZR 75/11 - BGHZ 198, 150, BauR 2013, 1855, juris Rn. 22 ff.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2007, a.a.O., juris Rn. 20 ff.; BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - VII ZR 266/14 - BGHZ 208, 372, BauR 2016, 855, juris Rn. 35).

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    W., sodass mit Einreichung der Anspruchsbegründung - am 12. März 2008 - Verjährungshemmung eintrat (vgl. zur ex nunc-Wirkung der nachträglichen Individualisierung des Klageanspruchs in Bezug auf die Verjährung, und zwar auch dann, wenn der Mahnbescheid trotz fehlender Individualisierung erlassen worden ist: BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - NJW 2009, 56, juris Rn. 20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 3 U 145/09 - juris Rn. 96 Schmidt-Räntsch in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 204 BGB, Rn. 13 m. zahlreichen weiteren Rspr.-Nachweisen).

    Dem stehe weder die Entscheidung des 11. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (siehe das bereits erwähnte Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - NJW 2009, 56), der zufolge jedenfalls bei der Geltendmachung eines Teils von mehreren Einzelforderungen eine nachträgliche Individualisierung des Klageanspruchs nach Widerspruch zwar die Zulässigkeit der Klage herbeiführen könne, für die Verjährung aber keine Rückwirkung habe, noch das Urteil des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2013 (IX ZR 92/12 - NJW-RR 2013, 992, Rn. 29 ff.) entgegen, wonach weder eine hinreichend individualisierte.

  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    (2) Wollte man darin eine Erweiterung des Streitgegenstandes durch Einführung weiterer Bauüberwachungspflichtverletzungen des Architekten H. in den Prozess sehen, würde es sich nunmehr um eine Teilklage handeln, die jedoch unzulässig, weil unbestimmt, gewesen wäre, da nicht dargetan ist, wie sich nunmehr der insoweit weiterhin eingeklagte Schadensersatzbetrag von 90.000,00 EUR auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge sie zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden sollen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - BauR 2014, 1971, juris Rn. 13).

    (3) Nach Ansicht des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (siehe dessen Urteil vom 6. Mai 2014, a.a.O., juris Rn. 14 ff.) und des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (siehe dessen Urteil vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14 - NJW 2015, 2113, juris Rn. 27 ff. - zu einer Insolvenzanfechtungsklage) ist zwar auch nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 209 Abs. 1 BGB a.F. festzuhalten, dass bereits die Erhebung einer Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, die Verjährung aller Teilansprüche hemmt und die Bestimmung, bis zu welcher Höhe bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, sogar noch im Revisionsrechtszug, nachgeholt werden kann und dies auf die Unterbrechung der Verjährung durch die Erhebung der (unbestimmten) Teilklage "zurückwirkt".

  • BGH, 27.09.2018 - VII ZR 45/17

    Klage auf Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung von Straßenbauarbeiten;

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Seite 36 2001 in Kraft getretenen Schuldrechts erfolgte Neugestaltung und Harmonisierung des Schadensersatzrechts nicht anzuwenden (BGH, Urteil vom 27. September 2018 - VII ZR 45/17 - BauR 2019, 246, juris Rn. 73; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2019 - 23 U 102/18 - BauR 2019, 1482, juris Rn. 18).

    Die mit dem Urteil vom 22. Februar 2018 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch, wie bereits erwähnt (siehe vorstehende Ziffer II.1.3.2.2.), auf vor dem 1. Januar 2002 geschlossene Verträge, wie hier den vorliegenden Architektenvertrag vom 13. Juni 2001, nicht anzuwenden (BGH, Urteil vom 27. September 2018 - VII ZR 45/17 - BauR 2019, 246); für diese "Altverträge" bleibt es bei (der Möglichkeit) der Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver (Netto-) Mangelbeseitigungskosten.

  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 43/15

    Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte:

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Er war aber auch nicht etwa deshalb gehalten, bereits im Stadium der Abschlagszahlungen im Rahmen der Prüfung und Freigabe der Abschlagsrechnungen eine bis dahin verwirkte Vertragsstrafe in Abzug zu bringen und der Klägerin eine entsprechend reduzierte Abschlagszahlung zu empfehlen (zur Möglichkeit, bereits vor Abnahme der Werkleistung mit einer Vertragsstrafenforderung gegen eine Abschlagsforderung des Unternehmers aufzurechnen, siehe: BGH, Urteil vom 5. November 2015 - VII ZR 43/15 - Seite 29 BGHZ 207, 296, BauR 2016, 499, juris Rn. 32 f.), weil aus anderen Gründen andernfalls der Verlust des Vertragsstrafenanspruches drohte.

    Diese dem Gläubiger dienende Funktion kann aber dann nicht mehr maßgeblich sein, wenn die Vertragsstrafe durch eine von ihm erklärte Aufrechnung bereits erloschen ist und er sich dadurch selbst seines Druckmittels begeben hat (BGH, Urteil vom 5. November 2015, a.a.O., juris Rn. 33).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - NJW-RR 2008, 521, juris Rn. 15 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 161/10 - juris Rn. 22, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11 - juris Rn. 2).

    (1) So rechtfertigt es - anders als etwa im Falle einer unbezifferten Schmerzensgeldklage (BGH, Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 - NJW 1974, 1551, juris Rn. 59 ff.), einer Feststellungsklage, einer Vorschussklage (s.o.), einer Schadensersatzklage gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB auf eine zur Naturalrestitution erforderlichen Geldleistung (BGH, Urteil vom 9. Januar 2008, a.a.O., juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O., juris Rn. 13) oder einer nachträglichen Erhöhung des Klageantrages zum Zwecke der Anpassung an eine Veränderung des Preisgefüges oder eine fortschreitende Schadensentwicklung ohne Veränderung des Streitgegenstandes (BGH, Urteil vom 26. Juni 1984 - VI ZR 232/82 - MDR 1985, 132, juris Rn. 23) - allein die Ungewissheit oder Unsicherheit des Klägers im Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. der Anspruchsbegründung, wie hoch sein Schaden letztlich sein wird, nicht, seine Verpflichtung zu lockern, den Streitgegenstand einer Leistungsklage gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO durch einen zu beziffernden Klageantrag zu bestimmen.

  • BGH, 24.01.2008 - VII ZR 46/07

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über Schadensersatzansprüche gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
    Nur in Bezug auf einen konkreten Baumangel kann insbesondere auch beurteilt werden, ob er sich auf ein für den Architekten überwachungspflichtiges Gewerk bzw. einen überwachungspflichtigen Arbeitsschritt (oder etwa eine handwerkliche Selbstverständlichkeit) bezieht, der Architekt im erforderlichen Umfang seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist und ob der Baumangel durch eine ordnungsgemäße Bauüberwachung hätte vermieden werden können (siehe in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - BauR 2008, 869, juris Rn. 19: unterschiedliche Lebenssachverhalte bei Pflichtverletzungen wegen fehlerhafter Entwurfsplanung, mangelhafter Bauüberwachung und unzureichender Mängelüberprüfung).

    Damit wurden alle in diesem Gutachten aufgelisteten Baumängel und daraus zugleich resultierende Mängel des Architektenwerks zum (Streit-) Gegenstand des Rechtsstreits gemacht, wobei es grundsätzlich ausgereicht hat, dass die Klägerin den geltend gemachten Schaden beschreibt, ihn dem Werk des Architekten zuordnet und sich auf die vorgerichtliche Begutachtung durch den Privatsachverständigen und die dort aufgelisteten Mängel beruft (BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - VII ZR 46/07 - BauR 2008, 869, juris Rn. 16).

  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

  • BGH, 26.04.1979 - VII ZR 190/78

    Architekt: Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 161/10

    Regressklage gegen Rechtsanwalt: Umfang der Hemmung der Verjährung bei Erhebung

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2002 - 5 U 31/01

    Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel und der Förderung des

  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14

    Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 75/11

    Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

  • BGH, 04.06.2014 - IV ZR 348/13

    Verjährung in Nachlasssachen: Beginn der Ablaufhemmung bei mehreren Erben

  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 92/12

    Verjährungshemmung: Wirkungslosigkeit der auf einer unsubstantiierten

  • BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07

    Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

  • BGH, 16.02.2017 - VII ZR 242/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Selbsteintrittsrecht des

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 06.12.2007 - III ZR 146/07

    Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen

  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 8/06

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Geltendmachung von Mängeln durch den Unternehmer

  • BGH, 21.06.2018 - VII ZR 173/16

    VOB-Vertrag: Schadensbemessung bei Nichtbeseitigung des Mangels im Rahmen eines

  • BGH, 06.12.2018 - VII ZR 71/15

    Bemessen des Schadens eines Bestellers nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Brandenburg, 23.01.2019 - 4 U 59/15

    Architektenvertrag: Abwehr von Mängelansprüchen durch Berufung auf Nichtigkeit

  • BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16

    Zahlungsanspruch eines Bestellers in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten

  • OLG Frankfurt, 31.03.2016 - 6 U 36/15

    Überzahlung des Unternehmers als unmittelbare Vermögenseinbuße des Auftraggebers

  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

  • OLG Hamm, 07.08.2008 - 21 U 78/07

    Schadensersatzpflicht des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 320/96

    Prüfungspflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten

  • BGH, 21.05.1981 - VII ZR 128/80

    Schadensersatzpflicht des Architekten bei unnötigem Mehraufwand im Rahmen eines

  • OLG München, 29.09.2014 - 28 U 1200/14

    Schriftverkehr wegen Mängeln hemmt die Verjährung nicht!

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2019 - 23 U 102/18

    Höhe des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen im Bauwerk

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11

    Verjährungshemmung: Selbstständige Beurteilung nachgeschobener Mehrforderungen

  • OLG Celle, 01.02.2012 - 3 U 168/11

    Rechtsfolgen der Klageerweiterung hinsichtlich der Verjährung bereits

  • OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatz wegen des Ausbaus von Einrichtungen einer

  • OLG Köln, 28.06.2015 - 19 U 163/14

    Haftung des aus Gefälligkeit bauplanend und überwachend tätig werdenden

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

  • BGH, 26.04.1973 - VII ZR 85/71

    Gebäude für gewerbliche Zwecke - Lagerhaus als mit dem Grund und Boden fest

  • OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09

    Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen

  • OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10

    Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!

  • OLG Frankfurt, 25.04.2008 - 14 W 31/08

    Erfüllung: Tilgungszweckbestimmung bei einer Überweisung

  • OLG Nürnberg, 13.01.2016 - 2 U 609/15

    Rückzahlung eines Vorschusses zur Beseitigung von Baumängeln bei Mängeln am

  • BGH, 26.09.2018 - VII ZR 36/16

    Wer keine Mängelbeseitigung (mehr) schuldet, kann sie auch nicht von einem

  • OLG Hamm, 19.04.1989 - 26 U 70/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht