Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - I-3 Sa 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27162
OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - I-3 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,27162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2009 - I-3 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,27162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2009 - I-3 Sa 1/09 (https://dejure.org/2009,27162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Wuppertal - 562 VI 1699/08
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - I-3 Sa 1/09

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 271
  • Rpfleger 2009, 681
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09
    Hierfür spricht, dass zwar möglicherweise nach dem Willen der Erblasserin bzw. dem maßgeblichen Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuers (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) davon ausgegangen werden kann, dass der Wohnsitz Köln aufgehoben werden sollte, § 7 Abs. 3 BGB, anderseits Maßnahmen zur Aufhebung dieser Wohnung offenbar noch nicht in die Wege geleitet worden sind.
  • BGH, 16.12.2003 - X ARZ 117/03

    Gerichtsstand für Gebührenansprüche von Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.08.2009 - 3 Sa 1/09
    Fraglich kann sein, ob der ursprünglichen Wohnung der Erblasserin in Köln die Qualität eines (weiteren) Schwerpunktes der Lebensverhältnisse (vgl. dazu BGH X ARZ 117/03 vom 16.12.2003 bei Juris) der Erblasserin zukam.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2012 - 3 Sa 5/12

    Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts

    Dies hätte umso näher gelegen, als der Senat in der Vergangenheit in einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren, an dem gleichfalls das Amtsgericht Wuppertal beteiligt war, bereits ausgesprochen und näher begründet hatte, dass ein sogenanntes Pflegewohnzentrum einen letzten Wohnsitz darstelle, wenn nicht mit der Rückkehr des Betroffenen in seine Wohnung zu rechnen gewesen sei (in: FGPrax 2009, S. 271).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht