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   OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-1 U 36/15   

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https://dejure.org/2016,15616
OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - I-1 U 36/15 (https://dejure.org/2016,15616)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Einerseits trifft es zu, dass Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung kein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO enthalten (BGH, Urteil vom 14. März 1995, Az.: VI ZR 12/94, BGHZ 129, 108; Leitsatz - zitiert nach juris).

    Diese können sogar dann als Geständnis gewertet werden, wenn ihr Prozessbevollmächtigter sie sich nicht zu eigen macht (BGH Urteil vom 11. Januar 1966, Az: VI ZR 150/64, Leitsatz 1- zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGHZ 8, 235; offengelassen in BGHZ 129, 108).

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011, Az.: VI ZR 177/10, Leitsatz - zitiert nach juris).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen unstreitige oder zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (VersR 2010, 1236, 1237).
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • OLG Schleswig, 23.09.1992 - 9 U 18/91

    Bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren kann die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15
    Einerseits trifft es zu, dass Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung kein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO enthalten (BGH, Urteil vom 14. März 1995, Az.: VI ZR 12/94, BGHZ 129, 108; Leitsatz - zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52

    Parteivernehmung und Geständnis

  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 150/64

    Rechtsmittel

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