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   OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - I-3 Wx 198/20   

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https://dejure.org/2020,40604
OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - I-3 Wx 198/20 (https://dejure.org/2020,40604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2020 - I-3 Wx 198/20 (https://dejure.org/2020,40604)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2020 - I-3 Wx 198/20 (https://dejure.org/2020,40604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Patchwork & Erben: Wer sind "die" Kinder? - Meine Kinder und Deine Kinder im Testament

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Das Testament in der Patchworkfamilie - Präzise Formulierungen verhindern Auslegungsprobleme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungenauigkeiten im Testament können ungewollte Folgen haben!

Verfahrensgang

  • AG Wesel - 16 VI 77/20
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - I-3 Wx 198/20

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 637
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20
    Es muss die Einziehung anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrages notwendigen Tatsachen, sei es aus tatsächlichen Gründen, sei es aus rechtlichen Gründen, nicht mehr als festgestellt zu erachten sind, weil die gemäß § 2361 BGB erforderliche Überzeugung des Nachlassgerichts von dem bezeugten Erbrecht über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (OLG Köln FamRZ 2003, 1784 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1963, 1972; BeckOGK/Neukirchen, Stand: 1. Februar 2020, § 2361 BGB Rn. 8 f.; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 29 Rn. 66).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20
    Es muss die Einziehung anordnen, wenn die zur Begründung des Erbscheinsantrages notwendigen Tatsachen, sei es aus tatsächlichen Gründen, sei es aus rechtlichen Gründen, nicht mehr als festgestellt zu erachten sind, weil die gemäß § 2361 BGB erforderliche Überzeugung des Nachlassgerichts von dem bezeugten Erbrecht über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (OLG Köln FamRZ 2003, 1784 mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 1963, 1972; BeckOGK/Neukirchen, Stand: 1. Februar 2020, § 2361 BGB Rn. 8 f.; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 29 Rn. 66).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20
    Sofern das Nachlassgericht zu einer mit seinen früheren Feststellungen nicht mehr zu vereinbarenden anderen Testamentsauslegung gelangt, ist der Erbschein einzuziehen (BeckOGK/Neukirchen, a.a.O., § 2361 Rn. 11; BGH NJW 1967, 1126; BayObLG NJW-RR 1997, 836 f.).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20
    Sofern das Nachlassgericht zu einer mit seinen früheren Feststellungen nicht mehr zu vereinbarenden anderen Testamentsauslegung gelangt, ist der Erbschein einzuziehen (BeckOGK/Neukirchen, a.a.O., § 2361 Rn. 11; BGH NJW 1967, 1126; BayObLG NJW-RR 1997, 836 f.).
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