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   OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - I-3 Wx 105/22   

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OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - I-3 Wx 105/22 (https://dejure.org/2023,12981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2023 - I-3 Wx 105/22 (https://dejure.org/2023,12981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - I-3 Wx 105/22 (https://dejure.org/2023,12981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wie lange darf der Testamentsvollstrecker mit dem Nachlassverzeichnis Zeit lassen?

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Keine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 789
  • FGPrax 2023, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unterbliebener Erstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).

    Wird das Entlassungsgesuch - wie vorliegend - vom Miterben mit dem Vorwurf begründet, der Testamentsvollstrecker habe bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses seine Pflichten verletzt, setzt ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21; Beschluss vom 7.10.2021, I-3 Wx 59/21 m.w.N.) Dreierlei voraus: (1) Die zur Last gelegte Pflichtverletzung muss geeignet sein, die berechtigten Belange des antragstellenden Miterben, namentlich die mit seiner Miterbenstellung verbundenen Vermögensinteressen, zu beeinträchtigen.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die dem Testamentsvollstrecker zuzubilligende Zeitspanne von den konkreten Umständen des Falles, insbesondere vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse, abhängt (Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21) und im Einzelfall selbst ein Zeitraum von zwei Jahren unbedenklich sein kann.

  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).

    Selbst wenn sich danach eine zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses als eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen ist, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 28.7.2003, 1 Z BR 140/02; SchlHOLG, Beschluss vom 1.12.2015, 3 Wx 42/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.11.2016, 8 W 166/16; KG, Beschluss vom 28.3.2014, 6 W 17/14).

  • BGH, 17.05.2017 - IV ZB 25/16

    Testamentsvollstreckung: Zuweisung der Streitigkeiten über die Entlassung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    (2) Die Pflichtverletzung muss zudem schuldhaft begangen worden sein (BGH, NJW 2017, 2112) und überdies ein solches Gewicht besitzen, dass sie nach den konkreten Umständen des Falles als eine grobe Verfehlung betrachtet und wertungsmäßig mit der Unfähigkeit des Testamentsvollstreckers zu einer ordnungsgemäßen Ausübung seines Amtes auf eine Stufe gestellt werden kann.
  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Selbst wenn sich danach eine zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses als eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen ist, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 28.7.2003, 1 Z BR 140/02; SchlHOLG, Beschluss vom 1.12.2015, 3 Wx 42/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.11.2016, 8 W 166/16; KG, Beschluss vom 28.3.2014, 6 W 17/14).
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Selbst wenn sich danach eine zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses als eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen ist, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 28.7.2003, 1 Z BR 140/02; SchlHOLG, Beschluss vom 1.12.2015, 3 Wx 42/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.11.2016, 8 W 166/16; KG, Beschluss vom 28.3.2014, 6 W 17/14).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 Wx 59/21

    Antrag auf Entlassung von einem Amt als Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Wird das Entlassungsgesuch - wie vorliegend - vom Miterben mit dem Vorwurf begründet, der Testamentsvollstrecker habe bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses seine Pflichten verletzt, setzt ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21; Beschluss vom 7.10.2021, I-3 Wx 59/21 m.w.N.) Dreierlei voraus: (1) Die zur Last gelegte Pflichtverletzung muss geeignet sein, die berechtigten Belange des antragstellenden Miterben, namentlich die mit seiner Miterbenstellung verbundenen Vermögensinteressen, zu beeinträchtigen.
  • KG, 11.07.2014 - 6 W 59/14

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    In allen anderen Fällen begründen sie nur die Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, die vorhandenen Fehler alsbald zu berichtigen (ebenso: KG, Beschluss vom 11.7.2014, 6 W 59/14).
  • KG, 28.03.2014 - 6 W 17/14

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22
    Selbst wenn sich danach eine zeitliche Verzögerung bei der Anfertigung und Überlassung des Nachlassverzeichnisses ergibt, ist zu beachten, dass nicht jeder Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Nachlassverzeichnisses als eine schuldhafte grobe Pflichtverletzung anzusehen ist, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt (ebenso: BayObLG, Beschluss vom 28.7.2003, 1 Z BR 140/02; SchlHOLG, Beschluss vom 1.12.2015, 3 Wx 42/15; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.11.2016, 8 W 166/16; KG, Beschluss vom 28.3.2014, 6 W 17/14).
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