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   OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18   

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https://dejure.org/2018,40599
OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18 (https://dejure.org/2018,40599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2018 - 5 UF 1/18 (https://dejure.org/2018,40599)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2018 - 5 UF 1/18 (https://dejure.org/2018,40599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhaltsansprüche gegen Erben bei Tod des Unterhaltspflichtigen im Scheidungsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1534
  • FamRZ 2019, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Denn auch bei einer Leistungsklage kommt es für die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. BGB nicht auf deren Zulässigkeit oder Begründetheit, sondern nur darauf an, ob sie wirksam erhoben worden ist, da nur eine unwirksame Klage nicht als Klage im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann (BGH FamRZ 2012, 1296 ff., Rz. 17; Erman/Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rz. 3).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02

    Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Das Gesetz will eine dergestalt verspätete Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs dadurch sanktionieren, dass sie nur unter einer erschwerenden Voraussetzung - der Verpflichtete hat sich absichtlich der Leistung entzogen - durchgreifen kann (BGH, FamRZ 2005, 1162 ff, Rz. 13).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 85/06

    Zulässigkeit des Kostenantrags eines Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Der Nebenintervenient darf Prozesshandlungen nur so lange vornehmen, wie sich ein ausdrücklich erklärter oder aus dem Gesamtverhalten im Verfahren zu entnehmender gegenteiliger Wille der Hauptpartei nicht feststellen lässt (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 261, bei Juris Rz. 8).
  • OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Die Frist des § 1585b Abs. 3 BGB stellt eine von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist dar (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 327; Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Auflage, § 1585b Rz. 6).
  • OLG Köln, 23.05.1996 - 14 UF 9/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Die Annahme, dass sich der Verpflichtete im Sinne der zitierten Vorschrift absichtlich der Leistung entzieht, ist nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn er keinen Unterhalt zahlt oder die Forderungen des Anspruchstellers zurückweist, sondern erst, wenn er die Durchsetzung des Anspruchs bewusst erschwert (OLG Zweibrücken, a.a.O; OLG Köln, FamRZ 1997, 426; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rz. 4).
  • OLG Koblenz, 05.09.2016 - 11 WF 795/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 UF 1/18
    Unter welchen Voraussetzungen eine solche Fortführungserklärung zulässig ist und ob diese im vorliegenden Fall erfüllt sind (vgl. zum Streitstand OLG Koblenz, FamRZ 2017, 240 ff, Rz. 15 ff, m.w.N.), kann dabei dahinstehen.
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