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   OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17   

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OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17 (https://dejure.org/2018,51798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2018 - 7 U 67/17 (https://dejure.org/2018,51798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2018 - 7 U 67/17 (https://dejure.org/2018,51798)
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  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Bei deren Bewertung ist zu berücksichtigen, dass sie nach ihren zugrunde liegenden Erkenntnismöglichkeiten nicht in der Lage sein können, einen mathematisch "exakten" oder "wahren" Unternehmenswert am Stichtag festzustellen, denn sie beruhen auf unsicheren Prognosen und Bewertungen, die durchaus auch anders ausfallen könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 23, juris).

    Da auch das gutachtliche Ergebnis somit nur eine Schätzung des Unternehmenswerts darstellt, müssen es die Verfahrensbeteiligten hinnehmen, dass es eine Bandbreite von unterschiedlichen Werten gibt und das erkennende Gericht unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände hieraus einen Wert festsetzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 23, juris; MüKoAktG-Paulsen, 4. Aufl., § 305 Rn. 78).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur vertretbar, sondern geboten, von dem richterlichen Schätzungsermessen Gebrauch zu machen, um eine verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbare extrem lange Verfahrensdauer zu vermeiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 23, juris; OLG München AG 2006, 41).

    Bei Versicherungsunternehmen kann aber davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich sämtliche Kapitalanlagen betriebsnotwendig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 65, juris).

    Zutreffend ist, dass die Kapitalerträge in der Regel der Bereich sind, durch den der Ertragswert eines Versicherungsunternehmens wesentlich bestimmt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 59, juris).

    Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die zu Grunde gelegten Schadenrückstellungen selbst auf Schätzungen zur Höhe der bereits eingetreten, aber noch nicht regulierten Versicherungsfälle basieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011 - I-26 W 2/06 (AktE) -, Rn. 51, juris).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZR 108/16

    Zugewinnausgleichsverfahren Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Dieses Verfahren ist im Regelfall geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen (BGH NJW 2018, 61; BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94 -, Rn. 61, juris).

    Kennzeichnend für die Ertragswertmethode ist die Ermittlung der zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens durch eine Rückschau auf die Erträge in den letzten Jahren (BGH NJW 2018, 61 Rn. 17).

    Grundlage der Schätzung sind hierbei in der Regel die früheren Erträge der Gesellschaft in den vergangenen drei bis fünf Jahren (BGH NJW 2018, 61 Rn. 17).

  • BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14

    Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    So wie bei der Frage der Angemessenheit der Barabfindung im Falle des Ausschlusses von Minderheitsaktionären die Höhe der Entschädigung den "wirklichen" oder "wahren" Wert des Anteilseigentums widerspiegeln muss (BGH WM 2016, 711 Rn. 21), ist daher auch im vorliegenden Fall der "wirkliche" oder "wahre" Wert des Unternehmens im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen.

    Die Frage nach der geeigneten Bewertungsmethode ist somit Teil der Tatsachenfeststellung und beurteilt sich nach der wirtschaftswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethode und -praxis (BGH WM 2016, 711).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Zwar ist anerkannt, dass sich die Nachprüfung des Gutachtens auf die bei dessen Erstattung gegebenen Verhältnisse beschränkt (BGH NJW 1991, 2761).

    Die Ermittlung des vom Landgericht festgesetzten Werts der Geschäftsanteile am Todestag des Erblassers ist nicht zu beanstanden und bestätigt die Unbilligkeit der unterstellten Festsetzung durch Herrn A und die Zeugin G, die sich, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt (BGH NJW 1991, 2761; Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 319 Rn. 3f.).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Dieses Verfahren ist im Regelfall geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen (BGH NJW 2018, 61; BVerfG, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94 -, Rn. 61, juris).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Das von ihnen gefundene Ergebnis hat dann der Tatrichter frei zu würdigen (BGH NJW 1978, 1316).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung bei Abwägung aller Gesichtspunkte nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält (BGHZ 160, 83 juris - Rn. 13).
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Letztlich bleibt die Frage, ob im konkreten Fall ein Fungibilitätsabschlag vorzunehmen ist oder nicht, aber der tatrichterlichen Bewertung überlassen (vgl. BGH MDR 2003, 334).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 69/85

    Bewertung eines GmbH-Anteils beim Zugewinnausgleich unter Lebenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Zwar gehört ein solcher zu den anerkannten Bewertungsschritten auch im Rahmen der Berechnung etwa des Zugewinnausgleichs (BGH NJW 1987, 321, 322; BGH NJW 1980, 229, 231) und des Pflichtteils (Krug-Reich/Sczesny/Voß, Pflichtteilsprozess, 2. Aufl., § 4 Rn. 83; Horn in Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, 5. Aufl., § 46 Rn. 59).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17
    Die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt ist auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich und es handelt sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes, so dass die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung oder der Ausgleichszahlung ist (OLG Stuttgart ZIP 2004, 712).
  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

  • OLG Celle, 21.11.2002 - 6 U 43/02

    Vorausvermächtnis; Teilungsanordnung; Erbrechtliche Einordnung der Früchte seit

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 ff., 306 AktG

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 87/82

    Anspruch eines Miterben auf beschränkte Teilauseinandersetzung

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der

  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 255/13

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei

  • LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83

    Paul-Otto Faßbender

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

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