Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.02.1980 - 10 W 97/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,6462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
KostO § 1; KostO § 36 Abs. 2; ZPO § 160; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 127 a
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 127a; ZPO §§ 160, 794; KostO §§ 1, 36
Kosten und Gebühren; keine Gerichtsgebühren für Abschluß eines Vergleichs in einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Erbscheinserteilungsverfahren). - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 721 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.1980 - 10 W 97/79
Zwar handelte es sich dabei um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in der das Amtsgericht als Nachlaßgericht in entsprechender Anwendung der § 794 Abs. 1 Nr. 1 und § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO auch zuständig dafür war, den zur Beilegung der Angelegenheit vor dem Gericht geschlossenen Vergleich in dem Protokoll festzustellen; das Beurkundungsgesetz, das grundsätzlich alle Beurkundungen in die Zuständigkeit der Notare verweist, stand dem nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1954, 1886;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 11. Aufl. §§ 8 bis 18 Rdn. 24;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 794 Anm. 2a).