Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 34/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4936
OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 34/15 (https://dejure.org/2016,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2016 - I-3 Wx 34/15 (https://dejure.org/2016,4936)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - I-3 Wx 34/15 (https://dejure.org/2016,4936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten; Rechtsfolgen der Nichteröffnung eines nach dem Tod des Erstversterbenden vom überlebenden Ehegatten verfassten Testaments

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestament - Ergänzung um Pflichtteilssanktion nach Tod eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten; Rechtsfolgen der Nichteröffnung eines nach dem Tod des Erstversterbenden vom überlebenden Ehegatten verfassten Testaments

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Pflichtteilsstrafklausel in Testament hat vor Gericht Bestand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 2040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Mit dieser Testamentsbestimmung hat er die Absicht verfolgt, die unerwünschte Pflichtteilsforderung beim ersten Erbfall zu sanktionieren, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht eine seiner beiden als Schlusserbinnen eingesetzten Töchter bei der Verteilung des elterlichen Gesamterbes bevorzugt wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 1995, 1447; Palandt-Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 2269 BGB Rn. 13 m.w.N.).

    Von diesem Ungehorsam soll nur dann ausgegangen werden können, wenn der betroffene Pflichtteilsberechtigte bewusst in Kenntnis der Verwirkungsklausel seinen Pflichtteil einfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 2004, 1672).

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    In Betracht kommt danach allein ein Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB, da ein solcher Irrtum grundsätzlich auch darin gesehen werden kann, dass der Erklärende über Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebten Rechtswirkungen erzeugt, sondern auch solche, die sich davon unterscheiden (vgl. BGH NJW 2006, 3353).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Die Schranke des § 138 Abs. 1 BGB kann eine erbrechtliche Zurücksetzung nächster Angehöriger nur in besonders schweren Ausnahmefälle abwehren (vgl. BGHZ 111, 36, 40).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Von diesem Ungehorsam soll nur dann ausgegangen werden können, wenn der betroffene Pflichtteilsberechtigte bewusst in Kenntnis der Verwirkungsklausel seinen Pflichtteil einfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 2004, 1672).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 3 Wx 194/10

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils in Ansehung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Die rechtliche Wirksamkeit seiner solchen Verwirkungsklauseln wird nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur innerhalb der durch die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB gezogenen Grenzen nicht in Zweifel gezogen (vgl. nur Senat FamRZ 2011, 1175 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94

    Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Denn da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, können sie in dem gemeinschaftlichen Testament einander auch das Recht einräumen, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1992, 587, 588; OLG Hamm NJW-RR 1995, 777; Staudinger-Kanzleiter, a.a.O.,§ 2271 Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1991 - 3 W 34/91

    Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid zur Erteilung eines Erbscheins; Nachweis des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Denn da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, können sie in dem gemeinschaftlichen Testament einander auch das Recht einräumen, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1992, 587, 588; OLG Hamm NJW-RR 1995, 777; Staudinger-Kanzleiter, a.a.O.,§ 2271 Rn. 56 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94

    Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Mit dieser Testamentsbestimmung hat er die Absicht verfolgt, die unerwünschte Pflichtteilsforderung beim ersten Erbfall zu sanktionieren, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht eine seiner beiden als Schlusserbinnen eingesetzten Töchter bei der Verteilung des elterlichen Gesamterbes bevorzugt wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 1995, 1447; Palandt-Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 2269 BGB Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.09.1993 - 18a U 33/93

    Aufklärungspflicht des Reisebüros gegenüber Kunden über Bonität des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
    Für die Bejahung der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung wäre es zudem erforderlich, dass dadurch eine unredliche, also verwerfliche Gesinnung des Erblassers zum Ausdruck käme (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 54 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Grund hierfür ist, dass es den Ehegatten freisteht, zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen und sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 34/15, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.09.2003, Az. 3 W 180/03, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.11.1994, Az. 15 W 288/94, jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.1964, Az. V ZR 57/62, zitiert nach juris; Litzenburger in Hau/Poseck, BeckOK, BGB, § 2271, Rn. 25, und Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., 2020, § 2271, Rn. 31, jeweils zitiert nach beck-online).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von

    Denn den Ehegatten steht es frei zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, so dass sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. BGH NJW 1964, 2056; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.4.2021 - 20 W 3/20, BeckRS 2021, 32070 m.w.Nw.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 779).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht