Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 34/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten; Rechtsfolgen der Nichteröffnung eines nach dem Tod des Erstversterbenden vom überlebenden Ehegatten verfassten Testaments
- ra.de
- rewis.io
- erbrechtsiegen.de
Ehegattentestament - Ergänzung um Pflichtteilssanktion nach Tod eines Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten; Rechtsfolgen der Nichteröffnung eines nach dem Tod des Erstversterbenden vom überlebenden Ehegatten verfassten Testaments
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der Ergänzung eines Ehegattentestaments um eine Pflichtteilssanktion nach dem Versterben eines Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Verdeckte Pflichtteilsstrafklausel in Testament hat vor Gericht Bestand
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 07.12.2014 - 46 VI 27/14
- OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - I-3 Wx 34/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 2040
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88
Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Mit dieser Testamentsbestimmung hat er die Absicht verfolgt, die unerwünschte Pflichtteilsforderung beim ersten Erbfall zu sanktionieren, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht eine seiner beiden als Schlusserbinnen eingesetzten Töchter bei der Verteilung des elterlichen Gesamterbes bevorzugt wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 1995, 1447;… Palandt-Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 2269 BGB Rn. 13 m.w.N.).Von diesem Ungehorsam soll nur dann ausgegangen werden können, wenn der betroffene Pflichtteilsberechtigte bewusst in Kenntnis der Verwirkungsklausel seinen Pflichtteil einfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 2004, 1672).
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
In Betracht kommt danach allein ein Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB, da ein solcher Irrtum grundsätzlich auch darin gesehen werden kann, dass der Erklärende über Rechtsfolgen seiner Willenserklärung irrt, weil das Rechtsgeschäft nicht nur die von ihm erstrebten Rechtswirkungen erzeugt, sondern auch solche, die sich davon unterscheiden (vgl. BGH NJW 2006, 3353). - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89
Sittenwidrigkeit eines Testaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Die Schranke des § 138 Abs. 1 BGB kann eine erbrechtliche Zurücksetzung nächster Angehöriger nur in besonders schweren Ausnahmefälle abwehren (vgl. BGHZ 111, 36, 40).
- BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02
Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Von diesem Ungehorsam soll nur dann ausgegangen werden können, wenn der betroffene Pflichtteilsberechtigte bewusst in Kenntnis der Verwirkungsklausel seinen Pflichtteil einfordert (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 2004, 1672). - OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 3 Wx 194/10
Rechtsfolgen der Geltendmachung des Pflichtteils in Ansehung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Die rechtliche Wirksamkeit seiner solchen Verwirkungsklauseln wird nach - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur innerhalb der durch die Vorschriften der §§ 134, 138 BGB gezogenen Grenzen nicht in Zweifel gezogen (vgl. nur Senat FamRZ 2011, 1175 m.w.N.). - OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94
Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Denn da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, können sie in dem gemeinschaftlichen Testament einander auch das Recht einräumen, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1992, 587, 588; OLG Hamm NJW-RR 1995, 777;… Staudinger-Kanzleiter, a.a.O.,§ 2271 Rn. 56 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 28.10.1991 - 3 W 34/91
Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid zur Erteilung eines Erbscheins; Nachweis des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Denn da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, können sie in dem gemeinschaftlichen Testament einander auch das Recht einräumen, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1992, 587, 588; OLG Hamm NJW-RR 1995, 777;… Staudinger-Kanzleiter, a.a.O.,§ 2271 Rn. 56 m.w.N.). - BayObLG, 03.02.1995 - 1Z BR 68/94
Gemeinschaftliches Testament in zwei getrennten Urkunden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Mit dieser Testamentsbestimmung hat er die Absicht verfolgt, die unerwünschte Pflichtteilsforderung beim ersten Erbfall zu sanktionieren, um auf diese Weise sicherzustellen, dass nicht eine seiner beiden als Schlusserbinnen eingesetzten Töchter bei der Verteilung des elterlichen Gesamterbes bevorzugt wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 969; BayObLG FamRZ 1995, 1447;… Palandt-Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage 2015, § 2269 BGB Rn. 13 m.w.N.). - OLG Hamm, 23.09.1993 - 18a U 33/93
Aufklärungspflicht des Reisebüros gegenüber Kunden über Bonität des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 34/15
Für die Bejahung der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung wäre es zudem erforderlich, dass dadurch eine unredliche, also verwerfliche Gesinnung des Erblassers zum Ausdruck käme (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 54 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Grund hierfür ist, dass es den Ehegatten freisteht, zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen und sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2016, Az. I-3 Wx 34/15, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 01.09.2003, Az. 3 W 180/03, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.11.1994, Az. 15 W 288/94, jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.1964, Az. V ZR 57/62, zitiert nach juris;… Litzenburger in Hau/Poseck, BeckOK, BGB, § 2271, Rn. 25, und Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., 2020, § 2271, Rn. 31, jeweils zitiert nach beck-online). - OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von …
Denn den Ehegatten steht es frei zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, so dass sie dann auch in dem gemeinschaftlichen Testament einander das Recht einräumen können, eigene wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des anderen Ehegatten einseitig aufzuheben oder zu ändern, ohne dass sie damit aufhören würden, wechselbezügliche Verfügungen zu sein (vgl. BGH NJW 1964, 2056; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 29.4.2021 - 20 W 3/20, BeckRS 2021, 32070 m.w.Nw.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 779).