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   OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - I-7 U 78/16   

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https://dejure.org/2017,35590
OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - I-7 U 78/16 (https://dejure.org/2017,35590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2017 - I-7 U 78/16 (https://dejure.org/2017,35590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - I-7 U 78/16 (https://dejure.org/2017,35590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 199 Abs. 3, 1600d Abs. 4, 1934a, 1934b, 2315, 2332
    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Unkenntnis der Abstammung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht festgestellter Vaterschaft des Erblassers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht festgestellter Vaterschaft des Erblassers

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht festgestellter Vaterschaft des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht festgestellter Vaterschaft des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1370
  • FamRZ 2018, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Die jeweilige Verjährungsreglung muss aber einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Schuldner und Gläubiger gewährleisten, wozu gehört, das der Gläubiger eine faire Chance erhalten muss, seinen Anspruch geltend zu machen (BGH NJW-RR 2005, 1683-1687, juris - Tz. 19; MünchKomm/Grothe BGB, 7. Auflage, Vor § 194, Rn. 9; Staudinger/Peters/Jacoby BGB, Bearbeitung 2014, Vorbemerkung zu §§ 194 ff., Rn 8).

    Jedenfalls wird ein Verjährungsbeginn unabhängig von der Möglichkeit, von den Umständen der Anspruchsentstehung Kenntnis zu nehmen, nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Verjährungsfrist so bemessen ist, dass typischerweise mit der Erkennbarkeit innerhalb der Frist zu rechnen ist (BGH NJW-RR 2005, 1683-1687, juris - Tz. 19).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 56/16

    Verjährung des Regressanspruchs eines Scheinvaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Die Regelung des § 1600d Abs. 4 BGB hindert daher nach verbreiterter Auffassung die Entstehung des Anspruches i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 3 a BGB in der seit 01.01.2011 geltenden Fassung (MünchKomm/Wellenhofer BGB, 7. Auflage (2017), § 1600d, Rn. 100; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Bearbeitung 2014, § 205, Rn. 23; offen gelassen in BGH MDR 2017, 575 Rn. 16).
  • LG Wuppertal, 24.06.2016 - 2 O 210/15

    Dreijährige Verjährung eines Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs des Erben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB führt im vorliegenden Fall nicht dazu, den Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinauszuschieben (vgl. für den Fall der ebenfalls ausschließlich auf den Eintritt des Erbfalls abstellenden Regelung des § 2332 Abs. 2 a.F. in diesem Sinne: LG Wuppertal ErbR 2017, 176-177; MünchKomm/Lange BGB, 7. Auflage (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Auflage (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232-234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde MDR 2017, 494, 496; a.A. Gipp ZErb 2001, 169, 170).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

    Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Eine mittelbare Diskriminierung wegen der nichtehelichen Geburt liegt vor, wenn die Regelung einen wesentlich höheren Anteil der nichtehelichen Kinder als der ehelichen Kinder nachteilig trifft und dies nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund der nichtehelichen Geburt zu tun haben (BAGE 102, 268-274, juris - Tz. 22).
  • BGH, 06.10.1967 - IV ZR 105/66

    Beginn der Verjährung des Unterhaltsanspruchs des scheinehelichen Kindes gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Aus demselben Grund folgt - anders als im Falle der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (vgl. dazu BGHZ 48, 361-369, Tz. 20) - auch aus der Regelung des § 200 Satz 2 BGB in der vom 01.01.1964 bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung kein anderes Ergebnis.
  • OLG Hamm, 12.11.1979 - 15 W 223/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16
    Insofern regelte § 202 Abs. 1 BGB a.F. einen anderen Sachverhalt, nämlich ein objektiv in der Person des Schuldners begründetes rechtliches Durchsetzungshindernis (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 242-246, Tz. 26; Palandt-Heinrichs, 58. Auflage, § 202 BGB, Rn. 9), sodass die Regelung aufgrund des eindeutigen Wortlautes vorliegend nicht entsprechend anzuwenden ist.
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

    (b) Nach der - auch vom Berufungsgericht vertretenen - überwiegenden Ansicht soll die Rechtsausübungssperre dem Beginn der Verjährung nicht entgegenstehen, soweit das Gesetz hierfür - wie etwa in § 2332 Abs. 2 BGB a.F. - allein an den "Erbfall" anknüpft (ebenso OLG Düsseldorf ZEV 2017, 717 Rn. 20 f. [juris Rn. 31] zu § 2332 Abs. 1 BGB a.F.; BeckOK BGB/Schindler, § 2332 Rn. 10 [Stand: 1. September 2019]; MünchKomm-BGB/Lange, 7. Aufl. § 2332 Rn. 6; Palandt/Weidlich, 78. Aufl. § 2332 BGB Rn. 1; Joachim/Lange, Pflichtteilsrecht 3. Aufl. Rn. 475; Schindler, Pflichtteilsberechtigter Erbe und pflichtteilsberechtigter Beschenkter 2004 Rn. 1047 mit Fn. 1644; Horn, NJW 2016, 1559, 1560; ders., ZErb 2016, 232, 233 f.; ähnlich Stöcker, AgrarR 1987, 149, 150).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei noch nicht festgestellter Abstammung

    Die Rechtsausübungssperre führt nicht dazu, dass der Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinaus zu schieben ist (Senat, Urteil vom 09.06.2017 - I-7 U 78/16; MünchKomm/Lange, BGB, 7. Aufl. (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Aufl. (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232 - 234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde, MDR 2017, 494, 496; anderer Ansicht OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1985 - 10 W 80/85; Gipp ZErb 2001, 169, 170; Staudinger/Rauscher, BGB (2011), § 1594, Rn. 16).

    Zwar ist der Zeitraum der Verjährung des § 2332 BGB von lediglich 3 Jahren anders als in der zitierten Entscheidung des Senats vom 09.06.2017 zum Az. I-7 U 78/16 - dort nach a.F. des § 2332 Abs. 1 Alt. 2 BGB 30 Jahre - verhältnismäßig kurz.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 09.06.2017 zu Aktenzeichen I-7 U 78/16 ausgeführt hat, soll § 206 BGB allerdings keine Korrektur von Wertentscheidungen des Gesetzgebers ermöglichen (MünchKommBGB-Grothe, 7. Aufl., § 206, Rn. 6), der eindeutig geregelt hat, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beschenkten generell sowohl für § 2332 BGB a.F. als auch n.F. in drei Jahren nach dem Erbfall aus Gründen der Rechtssicherheit verjähren (vgl. BT-Drucks. 16/8954 S. 15, 22).

    Auch insoweit wird die auf die Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 09.06.2017 zu Aktenzeichen I-7 U 78/16 Bezug genommen.

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