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   OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - I-3 Wx 47/16   

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https://dejure.org/2016,48120
OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - I-3 Wx 47/16 (https://dejure.org/2016,48120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2016 - I-3 Wx 47/16 (https://dejure.org/2016,48120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2016 - I-3 Wx 47/16 (https://dejure.org/2016,48120)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

  • ra.de
  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsvollstreckung - Beendigung durch Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1003
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16
    Denn jedenfalls ist das Grundbuchamt bei der Prüfung des Nachweises der Unrichtigkeit des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch nicht gehindert, die Beendigung der Testamentsvollstreckung selbst festzustellen (OLG München ZEV 2006, 173 [174]; Staudinger-Herzog, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2016, § 2368, Rdz.58, Demharter, Grundbuchordnung, 30. Aufl. 2016, § 35, Rdz. 61, 21), jedenfalls wenn es sich - wie hier - um einen einfach gelagerten und eindeutigen Fall handelt (vgl. Zimmermann, Anm. zu OLG München ZEV 2006, 173 [175a.E.], a.M. LG Köln MittRhNotK 1986, 49 [50]).
  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

    Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16
    Eine Bewilligung des Testamentsvollstreckers und der sonstigen Beteiligten ist nicht ausreichend, da sie auf die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht verzichten können (OLG München NJW 2015, 2271 [13], Demharter, Grundbuchordnung, 30. Aufl. 2016, § 52, Rdz. 27).
  • OLG München, 01.08.2013 - 34 Wx 62/13

    Altrechtliche Dienstbarkeit: Voraussetzungen einer Grundbucheintragung; Nachweis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16
    Insoweit macht der Senat von seiner Befugnis Gebrauch, diesen Schritt dem Grundbuchamt zu überlassen (vgl. OLG München MittBayNot 2014, 47 [Rdz.12.m.w.N.]).
  • KG, 09.12.2014 - 1 W 266/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen, ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (KG FamRZ 2015, 1055 [8]).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2016 - 3 Wx 47/16
    Trotz des grundsätzlich bestehenden Zuweisungsvorranges an das Nachlassgericht (BayObLG DNotZ 1998, 138 [139]; Schöner/Stöber, HRP, Grundbuchrecht, 15. Aufl., 2012, Rdz. 3463/785; Demharter, Grundbuchordnung 30. Aufl., 2016, § 35, Rdz. 26) ist es hier daher gerechtfertigt, über den Löschungsantrag im Sinne der Beteiligten zu 1. zu entscheiden, ohne die vorherige Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses durch das Nachlassgericht abzuwarten.
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Dies gilt auch für den Fall einer Löschungsbewilligung des Testamentsvollstreckers, da dieser auf die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nicht verzichten kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 Wx 47/16 -, juris Rn. 17) und damit auch nicht entsprechend bewilligungsberechtigt ist, und zwar selbst dann nicht, wenn zugleich auch die Erben die Löschung bewilligen (Munzig in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 52 Rn. 31).
  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    Dies gilt auch für den Fall einer Löschungsbewilligung des Testamentsvollstreckers, da dieser auf die Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nicht verzichten kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2016 - 3 Wx 47/16 -, juris Rn. 17) und damit auch nicht entsprechend bewilligungsberechtigt ist, und zwar selbst dann nicht, wenn zugleich auch die Erben die Löschung bewilligen (Munzig in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 52 Rn. 31).
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