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   OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19   

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https://dejure.org/2023,3839
OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19 (https://dejure.org/2023,3839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2023 - 9 U 149/19 (https://dejure.org/2023,3839)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2023 - 9 U 149/19 (https://dejure.org/2023,3839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen der Befugnis des Testamentsvollstreckers zur Veräußerung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Verwendungsersatzansprüchen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Immobilienverträge des Testamentsvollstreckers (IVR 2024, 31)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
    Keine Verwendungen sind deshalb Aufwendungen für den Erwerb wie der Kaufpreis etc. (BGH, Urteil vom 03.11.1989 - V ZR 143/87, NJW 1990, 447; Raff, a.a.O., Rn. 25 m. w. N. in Fn. 40).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
    Zu der deshalb mit ausgesprochenen Entscheidung über das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach unter teilweisem "Heraufziehen" der Zahlungsstufe ist der Senat wegen ihrer in der konkreten prozessualen Situation offenkundigen Sachdienlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch berechtigt (BGH, Urteil vom 12.01.1994 - XII ZR 167/92, juris Rn. 25 m.w.N.; vgl. auch Heßler, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage, § 538 ZPO Rn. 55, ebenfalls m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.02.2001 - 5 U 185/00

    Anspruch von Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft auf Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
    Für die zutreffende Sicht des Landgerichts spricht im Übrigen, dass der gute Glaube an die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nicht geschützt wird (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2001 - 5 U 185/00, Juris Rn. 15; so auch Zimmermann, in: MüKo BGB, 9. Aufl. 2022, § 2205 BGB Rn. 82; Grotheer, in: BeckOGK BGB (1.4.2022), § 2205 BGB Rn. 83.1).
  • RG, 06.02.1933 - VI 328/32

    1. Wann ist eine Grundstücksbelastung verschuldet? 2. Welche Wirkung hat eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 149/19
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Landgericht angeführten Urteil des RG vom 06.02.1933 - VI 328/32 (RGZ 139, 353, zugänglich über BeckRS 1933, 100149), das Raff in MüKo BGB, 9. Aufl. 2023, § 989 BGB Rn. 14 zum Beleg der Auffassung zitiert, der Besitzer habe für die Zwangsvollstreckung "jedenfalls" einzustehen, wenn er dem Eigentümer nicht Gelegenheit zur Intervention gegeben habe.
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