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OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01
Ob dies für den vorliegenden Fall nach der jüngsten Entscheidung des BVerfG RNotZ 2001, 215 anders zu beurteilen sein könnte, kann dahingestellt bleiben, da diese jüngste Entwicklung dem Bekl. damals nicht bekannt sein und er sie deshalb auch nicht in Betracht ziehen konnte. - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84
Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01
§ 242 BGB benommen war, sich auf den Verzicht zu berufen (vgl. u. a. BGH NJW 1985, 1835 = MittRhNotK 1985, 174 ; NJW-RR 1997, 897 ;… Palandt/Diederichsen, 58. Aufl., § 1585 c BGB , Rn. 11 m. w: N.). - BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84
Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01
Es stand von vornherein fest, dass das Sondernutzungsrecht alle bis auf den, dessen Wohnung das Sondernutzungsrecht zugeordnet werden würde, von der Nutzung der Garagen ausschließen würde (vgl. etwa OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193 = MittRhNotK 1993, 30, BayObLG DNotZ 1986, 479 f.). - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95
Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01
§ 242 BGB benommen war, sich auf den Verzicht zu berufen (vgl. u. a. BGH NJW 1985, 1835 = MittRhNotK 1985, 174 ; NJW-RR 1997, 897 ;… Palandt/Diederichsen, 58. Aufl., § 1585 c BGB , Rn. 11 m. w: N.). - OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92
Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 7 U 7/01
Es stand von vornherein fest, dass das Sondernutzungsrecht alle bis auf den, dessen Wohnung das Sondernutzungsrecht zugeordnet werden würde, von der Nutzung der Garagen ausschließen würde (vgl. etwa OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193 = MittRhNotK 1993, 30, BayObLG DNotZ 1986, 479 f.).
- LG Köln, 10.07.2001 - 11 T 136/01
Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den Bauträger nach Veräußerung der …
Familienrecht - Belehrungspflichten des Notars bei Verzicht auf Betreuungsunterhalt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.6.2001 - 7 U 7/01- mitgeteilt von Notar Dr. Karl Dammertz, Kempen) BGB §§ 242; 1570 BeurkG § 17 Abs. 1 BNotO § 19 Abs. 1 1. Dass der gegenseitige Unterhaltsverzicht unter ganz besonderen, zum Zeitpunkt einer eventuellen Scheidung etwa vorliegenden, aber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren vielfältigen Umständen zeitlich befristet gemäß § 242 BGB einredebehaftet sein kann, ist keine unmittelbare Rechtsfolge aus dem erstrebten Unterhaltsverzicht, sondern eine Folge der unvorhersehbaren, schicksalhaften Entwicklung der Ehe-, Familien- und sonstigen Lebensverhältnisse der Ehepartner.