Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47145
OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22 (https://dejure.org/2022,47145)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.12.2022 - 9 W 104/22 (https://dejure.org/2022,47145)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Dezember 2022 - 9 W 104/22 (https://dejure.org/2022,47145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,47145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gleichwertigkeit von im Ausland vorgenommenen Beglaubigungen

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur Gleichwertigkeit von Beglaubigungsvermerken von EU-ausländischen Urkundspersonen

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 159
  • NZG 2023, 1028
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 01.07.2022 - 22 W 31/22

    Verpflichtung zur Abgabe einer erneuten Habilitätsversicherung bei Bestellung zum

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22
    Die daraus folgenden Anforderungen (vgl. § 129 Abs. 1 Satz 1 BGB , §§ 39, 40 BeurkG ) können auch im Ausland durch eine ausländische Urkundsperson erfüllt werden, wenn die von diesen vorgenommenen Beglaubigungen dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig sind (vgl. nur KG, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 22 W 31/22 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    dd) Anderes folgt schließlich auch nicht aus dem Umstand der Strafbewehrung der Anmeldung des Geschäftsführers der betroffenen Gesellschaft gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG (vgl. insoweit für den Fall der Bestellung eines Liquidators und die Strafvorschrift des § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG KG, Beschluss vom 1. Juli 2022 - 22 W 31/22 -, juris Rn. 20).

  • BGH, 17.12.2013 - II ZB 6/13

    Handelsregisterverfahren: Zurückweisung einer von einem schweizer Notar

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22
    Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die ausländische Urkundsperson nach Vorbildung und Stellung im Rechtsleben eine der Tätigkeit des deutschen Notars entsprechende Funktion ausübt und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten hat, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - II ZB 6/13 -, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1981 - II ZB 8/80 -, juris; MünchKomm/Krafka, HGB, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 16).
  • BGH, 16.02.1981 - II ZB 8/80

    Beurkundung der Satzungsänderung durch Schweizer Notar - Art. 11 EGBGB, §§ 1 ff

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22
    Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die ausländische Urkundsperson nach Vorbildung und Stellung im Rechtsleben eine der Tätigkeit des deutschen Notars entsprechende Funktion ausübt und für die Errichtung der Urkunde ein Verfahrensrecht zu beachten hat, das den tragenden Grundsätzen des deutschen Beurkundungsrechts entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - II ZB 6/13 -, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 1981 - II ZB 8/80 -, juris; MünchKomm/Krafka, HGB, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.1999 - 3 W 246/98

    Nachweis von Eintragungsunterlagen im Grundbuchverfahren durch von ausländischem

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2022 - 9 W 104/22
    Dass die Urkundspersonen bei Vornahme der Beglaubigung die jeweils für sie geltende Form, die sich nach dem Recht des Staates richtet, in dem die Beglaubigung vorgenommen wurde, nicht eingehalten hätten, kann nicht angenommen werden: Vielmehr spricht ein Erfahrungssatz des internationalen Rechtsverkehrs dafür, dass öffentliche Behörden und Notare die für sie maßgebenden Zuständigkeits- und Formvorschriften beachten, sofern nur die (hier jeweils nicht angezweifelte) Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde feststeht und keine gewichtigen Anhaltspunkte für ihre fehlerhafte oder kompetenzwidrige Errichtung vorliegen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 3 W 246/98 -, juris Rn. 4; BeckOGK/Scheller, BGB Stand: 1. Februar 2022, § 129 Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht