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   OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05   

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https://dejure.org/2005,4776
OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05 (https://dejure.org/2005,4776)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2005 - 5 U 86/05 (https://dejure.org/2005,4776)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2005 - 5 U 86/05 (https://dejure.org/2005,4776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schiedseinrede im Urkundenprozess

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 592 ZPO; § 1032 ZPO
    Zulässigkeit des Urkundenverfahrens bei vorab getroffener Schiedsvereinbarung; Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH für Wechselprozesse auf Urkundsprozesse; Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Verwendung missverständlicher Klauseln; Voraussetzungen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Urkundenverfahrens bei vorab getroffener Schiedsvereinbarung; Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BGH für Wechselprozesse auf Urkundsprozesse; Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Verwendung missverständlicher Klauseln; Voraussetzungen eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 592 ff, 1032 ZPO
    Urkundenverfahren bei Einrede der Schiedsvereinbarung; Prozessrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2006, 52
  • BauR 2005, 1821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 175/92

    Einrede des Schiedsvertrages im Wechselprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 136) zum Wechselprozess ist auf das "schlichte" Urkundenverfahren gemäß § 592 ZPO nicht zu übertragen.

    Für die Frage, ob die Einrede einer Schiedsvereinbarung im Urkundsverfahren zu erheben ist , kann nach Auffassung des Senates nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1993 (NJW 1994, 136) abgestellt werden.

  • OLG Köln, 09.11.2000 - 18 U 83/00

    Verfahrensrecht; Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05
    Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.).

    Der Senat folgt der Auffassung von Wolff (Der Betrieb 99, 1101 ff., 1103 ff.; so auch OLG Köln, OLGReport 2001, 227 f. und Musielak/Voit, ZPO, 4. A., § 592 Rdnr. 15 m. w. N.), dass schon ein Urkundenverfahren und nicht erst das Nachverfahren vor den staatlichen Gerichten ausgeschlossen ist, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte darauf beruft.

  • OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03

    Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozess; Undurchführbarkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2005 - 5 U 86/05
    Ein Urkundenverfahren gemäß §§ 592 ff. ZPO ist unzulässig, wenn die Parteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben und sich der Beklagte hierauf beruft (so auch Wolff, DB 1999, 1101 ff.; OLG Köln, OLGR 2001, 227; a.A. OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 225 und OLG Bamberg, OLGR 2005, 79 f.).

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen Auffassung u. a. des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. OLGReport 1995, 198 und OLGReport 1998, 225) und des Oberlandesgerichts Bamberg (OLGReport 2005, 79 f.).

  • OLG Hamburg, 14.03.2006 - 6 Sch 11/05
    Das Landgericht Hannover wies die Klage als unzulässig ab, die von der Antragsgegnerin eingelegte Berufung zum OLG Celle hatte keinen Erfolg (Urteil vom 25.8.2005, Az. 5 U 86/05).
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