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   OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06   

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https://dejure.org/2006,6925
OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06 (https://dejure.org/2006,6925)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2006 - 4 W 21/06 (https://dejure.org/2006,6925)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 4 W 21/06 (https://dejure.org/2006,6925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    FGG-Verfahren: Ersetzung der Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts mit einer Grundschuld; Zuständigkeit des Einzelrichters; Überschreitung der Belastungsgrenze

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 295 Abs. 2 ZPO; § 526 ZPO; § 75 GVG; § 12 FGG; § 13 FGG; § 19 Abs. 2 FGG; § 30 Abs. 1 S. 3 FGG; § 19 Abs. 1 S. 1-3 ErbBauRVO
    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht; Vereinbarung über ein zulässige Belastung innerhalb von zwei Dritteln des amtlichen Schätzwertes; Zuständigkeit des Einzelrichters zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren ; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht; Vereinbarung über ein zulässige Belastung innerhalb von zwei Dritteln des amtlichen Schätzwertes; Zuständigkeit des Einzelrichters zur Entscheidung im Beschwerdeverfahren ; ...

  • Judicialis

    FGG § 30; ; ZPO § 526; ; ErbbRVO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Beschwerdekammer im FGG -Beschwerdeverfahren; Übertragung auf den Einzelrichter; Belastung eines Erbbaurechts mit einem Grundpfandrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht - Belastung mit Grundpfandrecht: Zinsrisiko berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1076
  • FGPrax 2006, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.10.1988 - BReg. 1a Z 24/88

    Ersetzung der Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts auch bei Darlehen für

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
    Dabei ist im allgemeinen eine Belastung von über 60 % bis höchstens 70 % des Verkehrswertes des Erbbaurechts zulässig (vgl. BayObLG Rpfleger 1978, 436; 1989, 97 = DNotZ 1989, 368) und im vorliegenden Fall mit Rücksicht auf die Vereinbarung in § 9 Abs. 1 des Erbbaurechtsvertrages vom 4. Dezember 1989 die Zustimmung zur Belastung regelmäßig davon abhängig, dass die Belastungen innerhalb von zwei Dritteln des amtlichen Schätzwertes der Bauwerke einschließlich des Zubehörs und des kapitalisierten Erbbauzinses (der vorliegend allerdings durch den Zuschlag in der Zwangsversteigerung entfallen ist) liegen.

    Das Landgericht verkennt, dass bei der Belastung durch die Grundschuld, für deren Bestellung das Amtsgericht die Zustimmung der Antragsgegnerin ersetzt hat, nicht nur der Nennbetrag (35.000 EUR) der Grundschuld, sondern zusätzlich das Zinsrisiko mit einem Rückstand von zwei Jahren angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 97, 98).

    Das entspricht der herrschenden Meinung (vgl. BayObLG DNotZ 1989, 368, 370 m. w. N.).

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
    a) Die angefochtene Entscheidung beruht, was die Antragsgegnerin zu Recht rügt, auf einem Verstoß gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter und damit auf einem von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren (vgl. BGH NJW 2003, 1254, 1255; 1993, 600; Senat OLGR Celle 2004, 619) Verfahrensmangel im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO, weil sie nicht von der vollbesetzten Zivilkammer gemäß §§ 75 GVG, 19 Abs. 2 FGG, sondern von der Einzelrichterin erlassen worden ist.
  • BGH, 19.10.1992 - II ZR 171/91

    Heilung unwirksamer Bestellung des Einzelrichters

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
    a) Die angefochtene Entscheidung beruht, was die Antragsgegnerin zu Recht rügt, auf einem Verstoß gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter und damit auf einem von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren (vgl. BGH NJW 2003, 1254, 1255; 1993, 600; Senat OLGR Celle 2004, 619) Verfahrensmangel im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO, weil sie nicht von der vollbesetzten Zivilkammer gemäß §§ 75 GVG, 19 Abs. 2 FGG, sondern von der Einzelrichterin erlassen worden ist.
  • OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04

    Zuständigkeit eines Einzelrichters in einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Erlass

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
    a) Die angefochtene Entscheidung beruht, was die Antragsgegnerin zu Recht rügt, auf einem Verstoß gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter und damit auf einem von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren (vgl. BGH NJW 2003, 1254, 1255; 1993, 600; Senat OLGR Celle 2004, 619) Verfahrensmangel im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO, weil sie nicht von der vollbesetzten Zivilkammer gemäß §§ 75 GVG, 19 Abs. 2 FGG, sondern von der Einzelrichterin erlassen worden ist.
  • VG Saarlouis, 24.11.2004 - 10 K 86/03

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Krankheit, Fettstoffwechselstörung,

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
    Der Antragsteller behauptet, das Erbbaurecht habe entsprechend der Wertfestsetzung in dem Zwangsversteigerungsverfahren 10 K 86/03 Amtsgericht L. einen Verkehrswert vom 76.000 EUR, während die Antragsgegnerin behauptet, das Objekt mit einem unstreitigen monatlichen Mietertrag von 300 EUR sei zu seinem tatsächlichen Verkehrswert von nicht mehr als 33.000 EUR versteigert worden.
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