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   OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23   

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OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23 (https://dejure.org/2024,7065)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2024 - 5 U 77/23 (https://dejure.org/2024,7065)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2024 - 5 U 77/23 (https://dejure.org/2024,7065)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16 , juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12 , juris Rn. 7).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig ( BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18 , juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 31/15 , juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 8).

    Soweit diese Ausführungen so zu verstehen sein sollten, dass damit versucht werden soll, die unzulängliche Berufungsbegründung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zu "heilen", wäre das prozessual untauglich (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 15).

  • OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23

    Keine Ansprüche gegen Meta (Facebook) nach Datenschutzvorfall

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Das ermöglicht es den Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers ersichtlich, die einmal vorgefertigte Textvorlage ohne weitere Bearbeitung zu verwenden, also unabhängig davon, ob die jeweilige Klagepartei männlich oder weiblich ist (vgl. dazu bereits - in einem anderen rechtlichen Kontext - OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23 , juris Rn. 37).

    Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm ( Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23 , juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln ( Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23 , juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet.

  • BGH, 30.07.2020 - III ZB 48/19

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung eines Notars bei Auszahlung eines Teils

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Vor allem muss das Rechtsmittel die tragenden Erwägungen des angefochtenen Urteils angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen ( BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZB 48/19 , juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - IX ZB 35/15 , juris Rn. 7).

    Auch hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass es für eine hinreichende Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZPO nicht genügt, wenn sich aus dieser mit Mühe einzelne Elemente herauslesen lassen, die als rechtlich bedenkenswert betrachtet werden könnten, wenn die Berufungsbegründungsschrift sich im Übrigen nicht, wie rechtlich geboten, mit der konkreten Argumentation des angefochtenen Urteils auseinandersetzt ( BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZB 48/19 , juris Rn. 12, 13).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 62/18

    Rechtsbeschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag und die Berufung als

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16 , juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 49/12 , juris Rn. 7).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig ( BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18 , juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 31/15 , juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 8).

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm ( Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23 , juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln ( Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23 , juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet.
  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23

    Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine; immaterieller

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Zur Begründung hat der Senat in seinem am heutigen Tag verkündeten Urteil in dem Parallelverfahren 5 U 31/23 (an dem die hiesige Beklagte sowie die Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers beteiligt waren) die folgenden Ausführungen gemacht, die im Ergebnis auch gleichermaßen in dem vorliegenden Verfahren gelten:.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Bundesweit haben die Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers Berufungen in einer vierstelligen Anzahl bei Gerichten anhängig gemacht (vgl. Ziffer II. 1 des Beschlusses vom 9. Januar 2024, wo der Senat darauf hingewiesen hat, dass er gemäß § 291 ZPO davon ausgeht, dass die Prozessbevollmächtigten des hiesigen Klägers bundesweit in vergleichbaren Verfahren Mandanten in einer zumindest vierstelligen Zahl vertreten; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23 , juris Rn. 316, das die diesbezügliche Anzahl mit "mehr als 6000" festgestellt hat).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig ( BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14 , juris Rn. 11).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof auch bereits entschieden, dass eine Berufungsbegründungsschrift, die sich weitgehend aus Textbausteinen zusammensetzt und auf das betreffende Urteil des Landgerichts nur sporadisch eingeht, nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZPO entspricht ( BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - XI ZB 41/06 , juris Rn., 12).
  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig ( BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18 , juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 18. Januar 2018 - IX ZR 31/15 , juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14 , juris Rn. 8).
  • BGH, 18.01.2018 - IX ZR 31/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung der

  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter

  • BGH, 30.01.2013 - III ZB 49/12

    Berufungsbegründung: Erfordernis des Angriffs mehrerer selbstständig tragender

  • BGH, 13.06.2017 - VIII ZB 7/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen Berufungsverwerfungsbeschluss: Inhaltliche

  • BGH, 07.11.2022 - VIa ZR 737/21

    Revisionsverfahren: Revisionsprüfung des Berufungsurteils unter Offenlassung der

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZB 35/15

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20

    Anforderungen an die Berufungsbegründung nach erfolgter Teilrücknahme der

  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23

    Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine; immaterieller

    Anzumerken ist - dies stellt allerdings ausdrücklich keine tragende Erwägung dar, da der Senat die Parteien auf diesen Aspekt nicht hingewiesen hat -, dass auch in dem am selben Tag wie das vorliegende Verfahren vom Senat verhandelten Parallelverfahren 5 U 77/23 (LG Hildesheim - 3 O 102/22) der - von denselben Prozessbevollmächtigten wie der hiesige Kläger vertretene - Kläger im Rahmen seiner persönlichen Anhörung durch das Landgericht angegeben hat, dass er nichts Näheres dazu sagen könne, ob neben SMS auch betrügerische E-Mails passiert seien.
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