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   OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00   

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https://dejure.org/2001,8061
OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 (https://dejure.org/2001,8061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabeanspruch an einer Motoryacht; Vorliegen der Voraussetzungen eines Gutglaubenserwerbs; Verlust des Besitzes durch Sicherstellung von Yacht und Schlüsseln wegen Diebstahlsverdachts; Bootsausweis als Indiz für Eigentumsverhältnisse; Freiwillige Herausgabe einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 604; ; BGB § 695; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 1006

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 929; BGB § 932
    Gutgläubiger Erwerb einer Motorjacht nach Sicherstellung durch die Wasserschutzpolizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 97/00
    Diese liegt vor, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was sich im gegebenen Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH NJW 1994, 2022).
  • OLG Schleswig, 01.03.2018 - 11 U 40/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Bundesland wegen Pflichtverletzung im

    Hoheitlichen Maßnahmen kommt dabei die Vermutung der Rechtswirksamkeit zu; daher sind auch rechtswidrige Verwaltungsakte zunächst wirksam (vgl. Palandt-Herrler, 77. Aufl., § 935 Rn. 6; Kindl in BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck 43. Edition, 3 935 Rn. 10; Bayer in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 935 Rn. 9; OLG Brandenburg, OLGR 2004, 89 - Tz. 40 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 13.18

    (Keine) Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Die Beschwerde übersieht zum einen, dass die Veräußerungsanordnung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf die Behörde übergehen lässt und das Verwaltungsgericht vor diesem Hintergrund keine Anlass hatte, den guten Glauben der Erwerber in das Eigentum des Veräußerers in Frage zu stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2014 - OVG 5 S 26.14, juris Rn. 4 m.w.N.), und verkennt zum anderen, dass die Wegnahme einer Sache auf Grund eines Hoheitsaktes selbst bei dessen erfolgreichen Anfechtung kein Abhandenkommen nach § 935 BGB begründet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 97/00 -, OLGR 2004, S. 89, 90; Palandt-Bassenge, BGB, 77. Auflage 2018, § 935 Rn. 6).
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