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   OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00   

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https://dejure.org/2001,4087
OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00 (https://dejure.org/2001,4087)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2001 - 15 WF 33/00 (https://dejure.org/2001,4087)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2001 - 15 WF 33/00 (https://dejure.org/2001,4087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenanspruch; Anspruch gegenüber der Staatskasse; Beweisgebühr; Anhörung des Jugendamtes; Rechtsanwaltsgebühren

  • Judicialis

    FGG § 49 a; ; BRAGO § 12; ; BRAGO § 128 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung - Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamts im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Auszüge)

    § 49a FGG; § 12 BRAGO
    Rechtsanwalt/Beweisgebühr - isoliertes Sorgerechtsverfahren - Anhörung des Jugendamtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 156
  • FamRZ 2002, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94

    Erfolgreiche Erinnerungen von Beschwerdeführern gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00
    Eine Beweisaufnahme im gebührenrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn sich das Gericht zur Ermittlung rechtserheblicher Tatsachen auf Antrag oder - im Hinblick auf den Amtsermittlungsgrundsatz - von Amts wegen eines Beweismittels bedient, um für die gerichtlichen Feststellungen wesentliche Tatsachen zu klären, wobei es der förmlichen Anordnung einer Beweisaufnahme nicht bedarf (BVerfG NJW 1997, 2668 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.12.1998 - 6 WF 298/98

    Vergütung eines Rechtsanwalts in einem Familienrechtsstreit um die elterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00
    Da das Jugendamt die von ihm selbst ermittelten Tatsachen wie auch jene, die die Parteien vorgetragen haben, aus seiner eigenen Verantwortung als Vertreter der Interessen des Kindes unter Zugrundelegung seiner besonderen Erfahrung selbst dann unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls zu würdigen hat, wenn die Angaben bzw. Anträge der Parteien übereinstimmen, steht seine schriftliche Stellungnahme im gebührenrechtlichen Sinne einem Sachverständigengutachten gleich (OLG Hamm, JurBüro 1979, 700, 701; FamRZ 1999, 1360).
  • OLG München, 02.03.1998 - 11 WF 592/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00
    Der Senat folgt insoweit nicht der Auffassung, daß zur Entstehung der Beweisgebühr im Amtsermittlungsverfahren zu unterscheiden sei zwischen einer Phase vorbereitender, allgemeiner Stoffsammlung und der gezielten Beweiserhebung über Tatsachen, die bei jener Stoffsammlung ungeklärt, insbesondere unter den Beteiligten streitig geblieben sind (so KG RPfleger 1984, 116, 117; OLG München Anwaltsblatt 1998, 669).
  • OLG Celle, 25.02.1986 - 15 WF 50/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2001 - 15 WF 33/00
    Ebenfalls vermag sich der Senat nicht der Ansicht anzuschließen, wonach die schriftliche Anhörung des Jugendamtes lediglich zur Gewährung des rechtlichen Gehörs nach § 49 a FGG erfolge und deshalb nicht als Beweisaufnahme zu werten sei (so OLG Celle, Anwaltsblatt 1986, 254).
  • OLG Naumburg, 22.11.2002 - 14 WF 179/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamtes in einem

    Die bereits gem. § 49a Abs. 1 Nr. 3, 8 - 12 FGG kraft Gesetzes vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes vor einer Sorgerechtsentscheidung stellt mithin keine gerichtlich angeordnete Beweisaufnahme dar ( ebenso OLG Naumburg in FamRZ 2002, 1207; a.A. OLG Brandenburg in FamRZ 2002, 477).

    Die allgemein gesetzlich bestimmte Anhörung eines Verfahrensbeteiligten kann folgerichtig generell nicht als gebührenpflichtige Durchführung einer Beweisaufnahme gelten oder in diesem Sinne verstanden werden (ebenso: KG, FamRZ 2002, 479; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 243; OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 1206 für den Fall des § 613 ZPO; OLG Naumburg, 8. ZS, FamRZ 2002, 1207 für den Fall des § 50 b FGG; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., 2002, § 31 BRAGO Rdnr. 138, § 118 BRAGO Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen; a. A. unlängst: OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477 m. w. N. zur Gegenansicht).

    Die gleichsam ungezielte, allein der gesetzlichen Verpflichtung zur Anhörung Rechnung tragende Einholung eines Jugendamt-Berichts, der sich hier inhaltlich in kaum einer Seite erschöpft (Bl. 22/23 d. A.), kann nicht, wie von der Gegenansicht vertreten (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 477), in sachlich verfehlter Weise einem Sachverständigengutachten gleichgestellt werden, zu dem der Anwalt im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Beweisaufnahme Stellung zu nehmen habe.

  • OLG Frankfurt, 24.10.2002 - 1 WF 187/02

    Rechtsanwaltskosten in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Ausschluss einer

    Dies wird teilweise anders gesehen (vgl. z.B. OLG Brandenburg FamRZ 2002, 477).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    Strittig ist auch in diesem Fall, ob der Betreuer nur Aufwendungsersatz in Höhe der Gebühren eines nach § 123 BRAGO beigeordneten Rechtsanwalts erhält (so LG Zweibrücken FamRZ 2002, 477 m.Anm. Bienwald; ebenso Damrau aaO; offen gelassen von OLG Frankfurt aaO; anders OLG Jena aaO, allerdings ohne nähere Erörterung des Problems: Gebühren nach §§ 31 ff. BRAGO).
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