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   LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18   

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https://dejure.org/2021,59721
LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18 (https://dejure.org/2021,59721)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2021 - L 2 R 411/18 (https://dejure.org/2021,59721)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - L 2 R 411/18 (https://dejure.org/2021,59721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Überschreitung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtmäßigkeit einer Erstattungsforderung gegenüber den Erben im Rahmen der Erbenhaftung als Gesamtschuldner Erforderlichkeit einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Sowohl aus dem BSG-Urteil als auch aus dem BVerwG-Urteil vom 22. Januar 1993 (8 C 57.91), auf das das BSG Bezug nehme, ergebe sich, dass sich der Umfang des auszuübenden Ermessens nach der Ausgestaltung des Gesamtschuldverhältnisses richte.

    Der Verweis auf die Entscheidung des BVerwG vom 22. Januar 1993 (8 C 57/91? Rn. 20 - 22, juris) hilft indes auch nicht weiter, denn dort wurde differenziert zwischen dem Inhalt der Ermessensentscheidung selbst (,?innerhalb der ihrem Ermessen lediglich durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen kann sie den Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, dessen Wahl ihr namentlich unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint") und der Verpflichtung, die Gründe seiner Ermessensentscheidung über die Auswahl des Schuldners im Leistungsbescheid oder im Widerspruchsbescheid anzugeben.

    Mit der ihr deswegen eingeräumten Auswahlfreiheit ließe sich eine regelmäßige Erwägungs- und Begründungspflicht nicht vereinbaren (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, 8 C 57/91, juris).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Die gesamtschuldnerische Haftung treffe damit jeden Erben gesondert (Verweis auf BSG, Urteil vom 23. August 2013, B 8 SO 7/12 R).

    Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Sozialgerichts nicht von dem von ihm herangezogenen Urteil des BSG vom 23. August 2013 (B 8 SO 7/12 R) getragen werde.

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten benannten Entscheidung des BSG vom 23. August 2013 (B 8 SO 7/12 R, SozR 4-5910 § 92c Nr. 2).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Jeder Gesamtschuldner hat ein subjektiv-öffentliches Recht, dass der zuständige Sozialversicherungsträger die belastende Entscheidung über seine Inanspruchnahme ermessensfehlerfrei trifft (siehe hierzu auch BSG, Urteile vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90 ff.; vom 30. März 2017, B 2 U 10/15 R? BSGE 123, 35-40, SozR 4-2700 § 130 Nr. 1; Hessisches LSG, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 31/04 , juris; BFH, Urteile vom 2. Dezember 2003, VII R 17/03, BFHE 204, 380; vom 24. Oktober 1979, VII R 7/7, BFHE 129, 13, juris; ebenso Spellbrink, in: Kasseler Kommentar, SGB VII, 115. EL, § 150 Rn. 15; Merten in: Hauck/Noftz SGB X, § 50 Rn. 67).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 10/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Jeder Gesamtschuldner hat ein subjektiv-öffentliches Recht, dass der zuständige Sozialversicherungsträger die belastende Entscheidung über seine Inanspruchnahme ermessensfehlerfrei trifft (siehe hierzu auch BSG, Urteile vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90 ff.; vom 30. März 2017, B 2 U 10/15 R? BSGE 123, 35-40, SozR 4-2700 § 130 Nr. 1; Hessisches LSG, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 31/04 , juris; BFH, Urteile vom 2. Dezember 2003, VII R 17/03, BFHE 204, 380; vom 24. Oktober 1979, VII R 7/7, BFHE 129, 13, juris; ebenso Spellbrink, in: Kasseler Kommentar, SGB VII, 115. EL, § 150 Rn. 15; Merten in: Hauck/Noftz SGB X, § 50 Rn. 67).
  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Jeder Gesamtschuldner hat ein subjektiv-öffentliches Recht, dass der zuständige Sozialversicherungsträger die belastende Entscheidung über seine Inanspruchnahme ermessensfehlerfrei trifft (siehe hierzu auch BSG, Urteile vom 12. Dezember 2001, B 6 KA 3/01 R, BSGE 89, 90 ff.; vom 30. März 2017, B 2 U 10/15 R? BSGE 123, 35-40, SozR 4-2700 § 130 Nr. 1; Hessisches LSG, Urteil vom 23. April 2008, L 4 KA 31/04 , juris; BFH, Urteile vom 2. Dezember 2003, VII R 17/03, BFHE 204, 380; vom 24. Oktober 1979, VII R 7/7, BFHE 129, 13, juris; ebenso Spellbrink, in: Kasseler Kommentar, SGB VII, 115. EL, § 150 Rn. 15; Merten in: Hauck/Noftz SGB X, § 50 Rn. 67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2017 - L 7/12 AL 27/16

    Beiladung; Erbe; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Ermessen; Ermessensausübung;

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Unter Verweis auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (12. Dezember 2017, L 7/12 Al 27/16) hat das Sozialgericht ausgeführt, dass die Beklagte als Trägerin öffentlicher Gewalt grundrechtsgebunden sei, sodass die belastende Entscheidung, welchen von mehreren Schuldnern (Grundrechtsträgern) sie in welcher Höhe in Anspruch nehmen möchte (Grundrechtseingriff), nicht in ihrem freien Belieben, sondern in seinem pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessen stehe, für das die allgemeinen Grundsätze des § 39 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) gelten würden.
  • BSG, 18.07.2018 - B 11 AL 6/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Auch lässt sich dieser Passage nicht entnehmen, dass es für das - unstreitig von der Beklagten zu betätigende Ermessen - ausreichen würde, wenn sich in dem streitentscheidenden Bescheid - wie im vorliegenden Fall - überhaupt keine Ausführungen zur Ermessensbetätigung finden (siehe insgesamt hierzu auch BSG, Beschluss vom 18. Juli 2018, B 11 AL 6/18 B, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 14 AS 1348/11

    Erbenersatz - Miterben - Gesamtschuld - Verjährung - gestörter

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Die durch § 421 BGB eingeräumte Auswahlfreiheit entbindet die Leistungsträger nach Ansicht des Senats nicht von einer Abwägungs- und erst recht nicht von einer Begründungspflicht (andere Ansicht LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2012, L 14 AS 1348/11, juris).
  • BSG, 15.09.1988 - 9a RV 32/86

    Anspruch wegen überzahlter Elternrente - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Jedoch ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen über die Sonderrechtsnachfolge, dass sich die Haftung des Erben nach den Vorschriften des BGB richtet, soweit nicht die vorrangige Regelung der Sonderrechtsnachfolge eintritt (§ 58 Satz 1 SGB I; siehe BSG, Urteil vom 15. September 1988, 9/9a RV 32/86, SozR 1300 § 45 Nr. 40 m. w. N.).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2021 - L 2 R 411/18
    Dort heißt es zur Ermessensbetätigung: "In der Regel hat der Sozialleistungsträger dabei jedoch nur das Willkürverbot zu beachten oder eine offenbare Unbilligkeit zu berücksichtigen (BVerwG a.a.O., wonach ausdrückliche Ausführungen im Sinne einer expliziten Ermessensausübung bei der Auswahl des in Anspruch Genommenen nicht gefordert werden; BSGE 45, 271, 273 = SozR 1200 § 51 Nr. 3 S 4), sodass nur eine Verletzung der dem Leistungsträger obliegenden Fürsorgepflicht, wie sie in § 13 f Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB 1) zum Ausdruck kommt, das 'Wahlrecht" einschränken würde (BSG a.a.O.)." Die Passage endet im Konjunktiv, denn sie beinhaltet letztlich keine die Entscheidung tragenden Aspekte.
  • BFH, 24.10.1979 - VII R 7/77

    Haftungsbescheid - Haftungsbetrag - Einspruchsentscheidung

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 31/04

    Nachträgliche Berichtigung bereits ausgezahlter Honorare einer

  • BSG, 02.10.2013 - B 5 R 337/13 B
  • BSG, 07.01.2013 - B 5 R 348/12 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 175/07
  • SG Altenburg, 25.10.2023 - S 17 R 1137/21

    Erstattung einer überzahlten Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Insbesondere scheidet eine Kostenprivilegierung des Klägers als Sonderrechtsnachfolger gemäß § 183 S. 1 SGG aus, die voraussetzt, dass fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen streitgegenständlich sind (vgl. Hessisches LSG, Urt. v. 14.12.2021 - L 2 R 411/18, Rn. 27).
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