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   LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23 B ER   

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https://dejure.org/2024,4028
LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23 B ER (https://dejure.org/2024,4028)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2024 - L 16 BA 107/23 B ER (https://dejure.org/2024,4028)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - L 16 BA 107/23 B ER (https://dejure.org/2024,4028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2205; BGB § 2211; BGB § 2368; GmbHG § 16; SGB IV § 28p Abs. 1
    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit eines Fremdgeschäftsführers und Testamentsvollstreckers hinsichtlich von Anteilen an einer GmbH Co. KG sowie der Komplementär GmbH

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.05.2014 - II ZR 250/12

    Anordnung der unbeschränkten Testamentsvollstreckung: Ausübung der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Die den Geschäfts-/Gesellschaftsanteil betreffenden Verwaltungs- und Vermögensrechte übe der Testamentsvollstrecker aus, der hierbei an den Willen der Erben nicht gebunden sei und in seinen Kompetenzen lediglich durch die Verbote der unentgeltlichen Verfügung nach § 2205 Satz 3 BGB und der Begründung einer persönlichen Haftung der Erben (§ 2206 BGB) sowie durch seine generelle Pflichtenstellung gegenüber den Erben eingeschränkt sei (BGH, Urteil vom 13.05.2014 - II ZR 250/12).

    Er nehme an den Gesellschafterversammlungen teil und übe das Stimmrecht aus (BGH, Urteil vom 13.05.2014 - II ZR 250/12).

    Selbst wenn der Erblasser die Testamentsvollstreckung im Interesse und zum Wohle der eingesetzten Erben angeordnet hat, können diese grundsätzlich auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers keinen Einfluss nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014 - II ZR 250/12, Rdnr. 26 juris).

    Andernfalls wären ihnen in der Gesellschaft Einflussmöglichkeiten eröffnet, die sie nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers nicht haben sollen (vgl. zur fehlenden Befugnis der Erben, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, um eine Beschlussfassung herbeizuführen BGH, Urteil vom 13.05.2014 - II ZR 250/12, Rdnr. 28 juris).

  • BGH, 24.02.2015 - II ZB 17/14

    Handelsregistersache: Ablehnung der Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24.02.2015 - II ZB 17/14) bestehe im Übrigen auch kein Rechtsanspruch, die Testamentsvollstreckung in die Gesellschafterliste einzutragen.

    Zum einen hat das Sozialgericht aber zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Aufnahme einer Testamentsvollstreckung in die Gesellschafterliste einer GmbH nach der Rechtsprechung des BGH nicht besteht (vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - II ZB 17/14, Rdnr. 9 ff. juris).

    Auch der BGH hat bereits ausgeführt, dass bei der Aufnahme von zusätzlichen Informationen in die Gesellschafterliste zu beachten sei, dass der Gesetzgeber sie nicht als allgemeines Register zur Information des Rechtsverkehrs über die Verhältnisse in der Gesellschaft ausgestaltet hat, sondern die Wirkungen der Aufnahme eines Inhabers von Geschäftsanteilen in die Liste gegenständlich auf das Verhältnis zur Gesellschaft (§ 16 Abs. 1 GmbHG) und zu einem Erwerber (§ 16 Abs. 3 GmbHG) beschränkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - II ZB 17/14, Rdnr. 12 juris).

    So ist auch nach der Rechtsprechung des BGH der Testamentsvollstrecker nicht auf eine Legitimation durch die Gesellschafterliste angewiesen, da er über das Testamentsvollstreckerzeugnis verfügt, das auch über Beschränkungen der Nachlassverwaltung Auskunft gibt (§ 2368 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - II ZB 17/14, Rdnr. 13 15 juris).

  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Nicht übertragbar auf den vorliegenden Fall ist die Rechtsprechung des BSG zu Gesellschafter-Geschäftsführern in Bezug auf unwiderrufliche Stimmrechtsvollmachten, die keine ausreichende Rechtsmacht vermitteln, da sie nur schuldrechtlich wirken und den Vollmachtgeber als Gesellschafter nicht an einer eigenen Stimmabgabe unter Verdrängung seines bevollmächtigten Vertreters hindern (vgl. etwa BSG, Urteil vom 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R, Rdnr. 30 juris).

    Vielmehr bestätigt die Eintragung in das Handelsregister die Rechtsmacht lediglich, ohne sie aber zu begründen (vgl. zu schuldrechtlichen Treuhandvereinbarungen BSG, Urteil vom 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R, Rdnr. 23, 27 juris).

  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Der Senat setzt im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens für das Beschwerdeverfahren ein Viertel der im Hauptsacheverfahren streitigen Beitragsforderung an (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R, Rdnr. 21 juris; Beschluss des Senats vom 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER, Rdnr. 26 juris).
  • LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18

    Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Der Senat setzt im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens für das Beschwerdeverfahren ein Viertel der im Hauptsacheverfahren streitigen Beitragsforderung an (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R, Rdnr. 21 juris; Beschluss des Senats vom 11.03.2019 - L 16 BA 174/18 B ER, Rdnr. 26 juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Hintergrund dieser Rechtsprechung sei im Wesentlichen, dass rein schuldrechtliche Vereinbarungen, die ggf. jederzeit kündbar seien, keinen Einfluss auf die sozialrechtliche Statusbeurteilung haben sollten (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, Rdnr. 22 juris; BSG, Urteil vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R, Rdnr. 27 juris; zu Stimmbindungsabreden, BSG, Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R Rdnr. 25 juris; zu Treuhandabreden BSG, Urteil vom 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R, Rdnr. 17 juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Hintergrund dieser Rechtsprechung sei im Wesentlichen, dass rein schuldrechtliche Vereinbarungen, die ggf. jederzeit kündbar seien, keinen Einfluss auf die sozialrechtliche Statusbeurteilung haben sollten (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, Rdnr. 22 juris; BSG, Urteil vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R, Rdnr. 27 juris; zu Stimmbindungsabreden, BSG, Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R Rdnr. 25 juris; zu Treuhandabreden BSG, Urteil vom 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R, Rdnr. 17 juris).
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 4/19 R

    Versicherungspflicht des Kommanditist-Geschäftsführers einer GmbH & Co KG in der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des BSG, dass der Geschäftsführer selbst und unmittelbar eine ausschlaggebende Einflussnahmemöglichkeit auf Gesellschafterbeschlüsse der von ihm geführten Gesellschaft hat oder zumindest ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern kann (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.2020 - B 12 R 4/19 R, Rdnr. 19 juris).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    So habe der BGH bereits entschieden, dass die Teilnahme eines Testamentsvollstreckers, der als solcher Anteilsrechte einer GmbH verwalte, an der Beschlussfassung über seine Bestellung zum Geschäftsführer und der Ausübung dieser Tätigkeit nicht an § 47 Abs. 4 GmbHG zu messen sei, sondern unter dem Gesichtspunkt des § 181 BGB zu beurteilen sei (BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - II ZB 6/22).
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2024 - L 16 BA 107/23
    Hintergrund dieser Rechtsprechung sei im Wesentlichen, dass rein schuldrechtliche Vereinbarungen, die ggf. jederzeit kündbar seien, keinen Einfluss auf die sozialrechtliche Statusbeurteilung haben sollten (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R, Rdnr. 22 juris; BSG, Urteil vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R, Rdnr. 27 juris; zu Stimmbindungsabreden, BSG, Urteil vom 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R Rdnr. 25 juris; zu Treuhandabreden BSG, Urteil vom 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R, Rdnr. 17 juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

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