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   LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19   

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https://dejure.org/2020,56663
LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19 (https://dejure.org/2020,56663)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.06.2020 - L 13 R 399/19 (https://dejure.org/2020,56663)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - L 13 R 399/19 (https://dejure.org/2020,56663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VI § 185 Abs. 1 S. 3, § 185 Abs. 2 S. 2
    Rentenversicherung: Bewertung der Rentenanwartschaften bei Quasi-Splitting vor Nachversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Quasi-Splitting; Rentenanwartschaften nach Quasi-Splitting; Berechnung der Rentenansprüche der ausgleichspflichtigen Person nach Quasi-Splitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - L 9 AL 157/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Diese zeitliche Begrenzung der Rücknahmebefugnis dient der Rechtssicherheit (LSG Nordrhein-Westfalen v. 05.06.2008 - L 9 AL 157/06 - juris Rn. 35; Rieker, NZS 2015, 656).

    Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids nach § 45 SGB X verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären, beginnt die Jahresfrist regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (BSG v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG v. 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177 mit Anmerkung Frohn, S. 180; LSG NordrheinWestfalen v. 05.06.2008 - L 9 AL 157/06 - juris Rn. 36).

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids nach § 45 SGB X verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären, beginnt die Jahresfrist regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (BSG v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG v. 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177 mit Anmerkung Frohn, S. 180; LSG NordrheinWestfalen v. 05.06.2008 - L 9 AL 157/06 - juris Rn. 36).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Da die Rechtsprechung regelmäßig eine Anhörung vor Erlass eines Aufhebungsbescheids nach § 45 SGB X verlangt, um die Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands aufzuklären, beginnt die Jahresfrist regelmäßig erst nach erfolgter Anhörung des Betroffenen (BSG v. 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42; BSG v. 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 - SGb 1997, 177 mit Anmerkung Frohn, S. 180; LSG NordrheinWestfalen v. 05.06.2008 - L 9 AL 157/06 - juris Rn. 36).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Auch ist es vorliegend unschädlich, wenn nicht alle Bescheide ausdrücklich genannt werden, sofern dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu entnehmen ist, dass die Aufhebung aller Bescheide für den streitgegenständlichen Zeitraum beabsichtigt ist, was vorliegend der Fall ist (s. BSG v. 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Selbst bei Annahme eines Behördenfehlers kann die unzutreffende Beantwortung der Frage nach der Durchführung eines Versorgungsausgleichs mit der Folge, dass dieser bei der Berechnung der Rentenhöhe nicht berücksichtigt wurde, als Realakt nicht im Wege des sozialgerichtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Insoweit kommt es auch auf den Umfang der Rechtswidrigkeit an (zB die genaue Höhe des anzurechnenden Einkommens: BSG SozR 4 - 1300 § 24 Nr. 1 Rn. 12 = NZS 2004, 555), da der Verwaltungsakt nur zurückzunehmen ist, "soweit" er rechtswidrig ist (KassKomm/Steinwedel, 108. EL März 2020, SGB X § 45 Rn. 26a).
  • LSG Hessen, 25.01.2019 - L 5 R 137/18

    Keine Rücknahme einer Rentenbewilligung als rechtswidriger begünstigender

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Denn nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 45 Abs. 3 S. 3 SGB X ist die Rücknahme einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei Zahlung einer gleich hohen Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns des Verwaltungsverfahrens über die Rücknahme nicht mehr möglich (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Januar 2019 - L 5 R 137/18 -, juris).
  • LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 38/18

    Rücknahme eines Rentenbescheides wegen Überzahlung

    Auszug aus LSG Bayern, 24.06.2020 - L 13 R 399/19
    Die Vorschriften der §§ 812 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - finden in diesem Sozialrechtsverhältnis keine Anwendung (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. September 2018 - L 19 R 38/18 -, juris).
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