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   LG Offenburg, 05.01.2005 - 4 T 100/04   

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https://dejure.org/2005,13630
LG Offenburg, 05.01.2005 - 4 T 100/04 (https://dejure.org/2005,13630)
LG Offenburg, Entscheidung vom 05.01.2005 - 4 T 100/04 (https://dejure.org/2005,13630)
LG Offenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 4 T 100/04 (https://dejure.org/2005,13630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Treuhänders für eine Nachtragsverteilung im vereinfachten Insolvenzverfahren; Vergütung in Höhe von 120 Prozent des Regelsatzes nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer; Begründung des Zuschlags mit einem besonderen Aufwand des Treuhänders; Gesonderte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 172
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 20.09.2016 - 1 T 61/16

    Festsetzung der Vergütung des Verwalters für die Nachtragsverteilung

    Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans">6 Abs. 1 S. 1 InsVV nach billigem Ermessen unter Zugrundelegung der Nachtragsverteilungsmasse und - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und des Beteiligten zu 2) - unter Heranziehung der Staffelsätze des § 2 InsVV festzusetzen (vgl. LG Offenburg, Beschl. v. 05.01.2005 - 4 T 100/04, juris; MünchKommInsO- Stephan , 3. Aufl. 2013, InsVV § …

    Diese Vergütung ist daher auch genauso zu bemessen wie die eines Insolvenzverwalters, was nur durch eine Berechnung nach den Staffelsätzen des § 2 InsVV erreicht werden kann (vgl. LG Offenburg, Beschl. v. 05.01.2005 - 4 T 100/04, juris; MünchKommInsO- Stephan , a. a. O. Rn. 11).

    Im Regelfall wird die Nachtragsverteilung mit 25 % der Staffelsätze des § 2 InsVV vergütet; die vollen Staffelsätze erhält der Insolvenzverwalter nur in besonderen Ausnahmefällen (vgl. LG Offenburg, Beschl. v. 05.01.2005 - 4 T 100/04, juris; MünchKommInsO- Stephan , a. a. O. Rn. 9).

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