Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Testamentserrichtung: Formerfordernisse eines Nottestaments vor drei Zeugen; Nachweis durch Zeugenvernehmung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Nottestament - Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nottestament bitte vorlesen!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anforderungen an ein Nottestament
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nottestament nur nach Vorlesen wirksam - Formvorschriften müssen eingehalten werden
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 02.06.2008 - VI 436/08
- LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 3 Wx 331/00
Nottestament vor Zeugen - Erklärung des Erblassers und Genehmigung der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08
Dies gilt gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wenn - was grundsätzlich zulässig ist, vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 135 (136); OLG Düsseldorf, ZEV 2001, 319 (320); RGZ 161, 378 ff. - der Testamentstext nicht vom Erblasser zuvor mündlich erklärt wurde sondern von Dritten vorgefertigt wurde. - OLG Zweibrücken, 02.10.1986 - 3 W 145/86
Anforderungen an die formwirksame Errichtung eines Nottestaments auf der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08
Dies gilt gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wenn - was grundsätzlich zulässig ist, vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 135 (136); OLG Düsseldorf, ZEV 2001, 319 (320); RGZ 161, 378 ff. - der Testamentstext nicht vom Erblasser zuvor mündlich erklärt wurde sondern von Dritten vorgefertigt wurde. - RG, 16.10.1939 - IV 10/39
1. Kann bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments durch mündliche …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2008 - 7 T 5033/08
Dies gilt gerade in Fällen wie dem vorliegenden, wenn - was grundsätzlich zulässig ist, vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 135 (136); OLG Düsseldorf, ZEV 2001, 319 (320); RGZ 161, 378 ff. - der Testamentstext nicht vom Erblasser zuvor mündlich erklärt wurde sondern von Dritten vorgefertigt wurde.