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LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsverfolgung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung; Herausgabe der während des Laufs der Wohlverhaltensperiode anfallenden Erbschaft zur Hälfte an den Treuhänder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster, 02.04.2009 - 75 IK 56/02
- AG Münster, 27.04.2009 - 75 IK 56/02
- LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 184/09
Papierfundstellen
- NZI 2009, 657
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07
Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295 …
Auszug aus LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09
Die Frage, ob § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO dann eingreift, wenn - wie hier - ein Schuldner einen während des Insolvenzverfahrens erworbenen Pflichtteilsanspruch erst nach dessen Aufhebung geltend macht, ob der Vorschrift des § 295 InsO generell gegenüber der des § 35 InsO der Vorrang einzuräumen ist (so LG Dortmund ZVI 2008, 32-33), ob in diesem Fall eine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO zu erfolgen hat, oder ob der Anspruch zugriffsfrei dem Schuldner verbleibt, ist soweit bekannt höchstrichterlich bislang nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen in BGH NJW-RR 2009, 632-634). - BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92
Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung
Auszug aus LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09
Demzufolge geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1993, 2876) dahin, dass ein Pflichtteilsanspruch bereits vor seiner vertraglichen Anerkennung oder Rechtshängigkeit als "in seiner zwangsweisen Verwertbarkeit aufschiebend bedingter Anspruch pfändbar" und damit der Insolvenzmasse zugehörig ist. - LG Dortmund, 20.11.2007 - 9 T 222/07
Sofortige Beschwerde gegen Anordnung der Nachtragsverteilung nach Ankündigung der …
Auszug aus LG Münster, 13.07.2009 - 5 T 296/09
Die Frage, ob § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO dann eingreift, wenn - wie hier - ein Schuldner einen während des Insolvenzverfahrens erworbenen Pflichtteilsanspruch erst nach dessen Aufhebung geltend macht, ob der Vorschrift des § 295 InsO generell gegenüber der des § 35 InsO der Vorrang einzuräumen ist (so LG Dortmund ZVI 2008, 32-33), ob in diesem Fall eine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO zu erfolgen hat, oder ob der Anspruch zugriffsfrei dem Schuldner verbleibt, ist soweit bekannt höchstrichterlich bislang nicht entschieden (ausdrücklich offengelassen in BGH NJW-RR 2009, 632-634).
- LG Dessau-Roßlau, 02.09.2011 - 1 T 193/11
Nachtragsverteilung: Nachträgliche Ermittlung von bisher unter dinglichem Arrest …
Die damit verbundene Einschränkung der Rechte der Gläubiger, deren Forderungen nicht befriedigt wurden, ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um redliche Schuldner handelt, die sich nach Kräften im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine Befriedigung der Gläubiger bemüht haben und sämtliche vorhandenen Vermögenswerte zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung gestellt haben (vgl. LG Münster, ZInsO 2010, 1155, bestätigt durch BGH, ZInsO 2011, 135).