Rechtsprechung
   LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,33779
LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94 (https://dejure.org/1994,33779)
LG Köln, Entscheidung vom 13.09.1994 - 11 T 194/94 (https://dejure.org/1994,33779)
LG Köln, Entscheidung vom 13. September 1994 - 11 T 194/94 (https://dejure.org/1994,33779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,33779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    Damit stand die Schlußerbeneinsetzung der Kinder des zuerst versterbenden Ehegatten unter der auflösenden Bedingung ( § 2075 BGB , vgl. BayObLGZ 1990, 58, 60 m.w.N. = MittRhNotK 1990, 169 ), daß sie der in Abschn. II Abs. 3 des Testaments enthaltenen Pflichtteilsklausel nicht zuwiderhandelten.

    aa) Gegen die Wirksamkeit einer letztwilligen Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, daß dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlaß ungeschmälert verbleibe und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlußerben gestört werde, bestehen grundsätzlich keine Bedenken ( BayObLGZ 1990, 58, 60 m.w.N. = MittRhNotK 1990, 169).

  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    5. Erbrecht - Wirksamkeit einer Pflichtteilsstrafklausel, wenn die Schlußerben nur nach dem Erstversterbenden pflichtteilsberechtigt sind (BayObLG, Beschluß vom 9.6. 1994 - 1 Z BR 117/93) BGB §§ 2269; 2303; 2075; 134; 138 Zur Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments, wenn die Ehegatten ihre Kinder âEUR¢ aus früheren tEhen zu Schlußerben einsetzen und nur ein Ehepartner vermögend ist.
  • BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden ( BayObLGZ 1980, 42, 45 und BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1224).
  • BayObLG, 23.10.1990 - BReg. 1a Z 50/90

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Zulässigkeit eines Vorbescheids

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    Das Nachlaßgericht hat diese Voraussetzungen ohne Ermessensfehler bejaht (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 494, 495); das LG hat dies in Ausübung eigenen Ermessens (vgl. Jansen, 2. Aufl., § 23 FGG , Rd.-Nr. 11) im Hinblick auf die von den Bet.
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    widersprechender Antrag eines anderen Beteiligten zu erwarten ist (BayObLG FamRZ 1994, 593 m.w.N.).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Erlaß eines Vorbescheids nur in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden ( BayObLGZ 1980, 42, 45 und BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1224).
  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    zu 3) selbst keinen Erbschein beantragt hat (vgl. § 20 Abs. 2 FGG ), steht ihrer Beschwerdeberechtigung nicht entgegen, weil sie einen solchen Antrag hätte stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649, 650 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.11.1986 - BReg. 1 Z 4/86

    Erbrecht; IPR; Kollisionsrecht; Anwendung

    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    Soweit die Beschwerde gegen einen Vorbescheid gegeben ist, ist sie an keine Frist gebunden, denn in der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die sofortige Beschwerde nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen statt (vgl. BayObLGZ 1986, 466, 468).
  • BayObLG, 07.05.1979 - BReg. 1 Z 18/79
    Auszug aus LG Köln, 13.09.1994 - 11 T 194/94
    a) Zutreffend hat das LG die Zulässigkeit der Erstbeschwerde bejaht, die im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen nachzuprüfen ist (vgl. BayObLGZ 1979, 142, 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht