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LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 6 InsO, § 35 Abs 1 InsO, § 75 Abs 3 InsO, § 178 Abs 1 InsO, § 222 InsO
Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Insolvenzplans: Bildung einer "Sondergruppe" für "Nachzügler"-Insolvenzgläubiger; Insolvenzverwaltervergütung für die Planüberwachung durch Vergütungsregelung; Anforderungen an die Planvergleichsrechnung; Gehörsrüge gegen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 20.05.2014 - 67c IN 232/13
- LG Hamburg, 30.10.2014 - 326 T 87/14
- BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14
- AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13
- LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16
Papierfundstellen
- NZI 2018, 261
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14
Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan: …
Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16
Der BGH bestätigte die Zurückweisung des Insolvenzplans vom 16.05.14 wegen inhaltlicher Mängel (BGH, 07.05.15, IX ZB 75/14).Es ist zwar nicht Aufgabe des Gerichts, die inhaltliche Angemessenheit oder wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Plans zu bewerten oder diesen zu optimieren (BGH 07.05.15, NZI 2015, 697; Grote, ZInsO 2017, 1376 ff.).
Unterschiedliche wirtschaftliche Interessen lassen sich allein anhand des Kriteriums der (rechtzeitigen) Forderungsanmeldung nicht rechtfertigen (BGH 07.05.2015, IX ZB 75/14, Rn 12 ff., 15 zitiert nach juris).
Insoweit wurde durch den hier zu beurteilenden Plan ein dem § 222 nicht zugängliches Abgrenzungskriterium (vgl. BGH 07.05.2015, IX ZB 75/14, Rn. 15) für die Gruppenbildung herangezogen.
- BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15
Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung …
Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16
Vergütungsregelungen in Bezug auf die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind im Insolvenzplan ebenfalls unzulässig (BGH 16.02.2017, IX ZB 103/15). - BGH, 14.10.2010 - IX ZB 44/09
Verbraucherinsolvenzverfahren: Entlassung des Treuhänders wegen schuldhafter …
Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16
Sie ist insbesondere nicht deshalb unzulässig, weil der Beschwerdeführer sie nicht binnen einer angemessenen Frist - die üblicher Weise zumindest 2 Wochen betragen sollte (BGH NZI 2010, 998) - begründet hat. - LG Hamburg, 30.10.2014 - 326 T 87/14
Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2018 - 326 T 120/16
Mit Beschluss vom 30.10.14 (Aktenzeichen 326 T 87/14) hat das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Insolvenzplans vom 16.05.14 zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.