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   LG Hagen, 11.05.2007 - 24 T 2/07   

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https://dejure.org/2007,5419
LG Hagen, 11.05.2007 - 24 T 2/07 (https://dejure.org/2007,5419)
LG Hagen, Entscheidung vom 11.05.2007 - 24 T 2/07 (https://dejure.org/2007,5419)
LG Hagen, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 24 T 2/07 (https://dejure.org/2007,5419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde eines Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichteinreichung gerichtlich angeforderter Jahresabschlüsse; Auslegung eines "Einspruchs" bei Verbindung einer Zwangsgeldfestsetzung mit einer erneuten Fristsetzung und ...

  • zvi-online.de

    InsO § 208; HGB §§ 325, 335a
    Unzulässigkeit der Androhung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassen der Offenlegung von Jahresabschlüssen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1766
  • ZIP 2007, 2372
  • NZI 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.1999 - 14 Wx 30/99
    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2007 - 24 T 2/07
    Im übrigen schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass dann, wenn die Zwangsgeldfestsetzung mit erneuter Fristsetzung und Androhung eines erneuten Zwangsgeldes verbunden ist, ein Rechtsmittel dagegen im Zweifel sowohl als Beschwerde gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes als auch als Einspruch zu werten ist (Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Auflage, § 132 FGG Rdnr. 33; OLG L NJW-RR 2000, 411, 412).

    Aus diesem Grunde wurde zur früheren Rechtslage vertreten, dass es in einem solchen Fall zweckmäßig ist, die Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen, bis über den Einspruch sachlich entschieden ist (Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Auflage, § 136 FGG, Rdnr. 4; OLG L NJW-RR 2000, 411, 412).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2007 - 24 T 2/07
    Ein Steuerberater, der die Unzulänglichkeit der Masse kennt, wird aber in der Regel nicht bereit sein, die Arbeiten durchzuführen, wenn deren Vergütung nicht gesichert ist (BGH ZIP 2004, 1717, 1720).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2007 - 24 T 2/07
    Zwar wird teilweise vertreten, dass ein Insolvenzverwalter mit entsprechender Qualifikation, insbesondere ein Rechtsanwalt, selbst verpflichtet ist, die handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen in eigener Person zu erfüllen (vgl. MünchKomm zur InsO/Füchsl/Weishäupl, § 155 InsO, Rdnr. 40; BFH ZIP 1994, 1969).
  • LG Bonn, 30.06.2008 - 11 T 48/07

    § 335 HGB ist verfassungsgemäß - Pflicht einer Gesellschaft in der Insolvenz in

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 335 Abs. 1, 3 HGB stellt eine Sanktion für das Unterlassen der Offenlegung des Jahresabschlusses dar (im Ergebnis wie hier Holzer, EWiR 2007, 593, 594).

    Auch im Beschwerdeverfahren nach § 335 Abs. 4, 5 HGB ist das Verschuldensmerkmal zu prüfen (so auch LG Hagen ZIP 2007, 1766).

  • LG Bonn, 22.04.2008 - 11 T 28/07

    Zustellung einer Ordnungsgeldandrohung gegen die Organe einer insolventen

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 335 Abs. 1, 3 HGB stellt eine Sanktion für das Unterlassen der Offenlegung des Jahresabschlusses dar (im Ergebnis wie hier Holzer, EWiR 2007, 593, 594).

    Auch im Beschwerdeverfahren nach § 335 Abs. 4, 5 HGB ist das Verschuldensmerkmal zu prüfen (so auch LG Hagen ZIP 2007, 1766).

  • LG Bonn, 16.05.2008 - 11 T 52/07

    Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsgeld nach § 335 Handelsgesetzbuch

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 335 Abs. 1, 3 HGB stellt eine Sanktion für das Unterlassen der Offenlegung des Jahresabschlusses dar (im Ergebnis wie hier Holzer, EWiR 2007, 593, 594).

    Auch im Beschwerdeverfahren nach § 335 Abs. 4, 5 HGB ist das Verschuldensmerkmal zu prüfen (so auch LG Hagen ZIP 2007, 1766).

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