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   LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22   

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LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22 (https://dejure.org/2023,14863)
LG Hagen, Entscheidung vom 02.06.2023 - 4 O 265/22 (https://dejure.org/2023,14863)
LG Hagen, Entscheidung vom 02. Juni 2023 - 4 O 265/22 (https://dejure.org/2023,14863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testament mit ungewöhnlicher Formulierung: Bedingung oder Anlassbeschreibung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Interpretationsbedürftiges Testament - "Dies gilt für den Fall, dass ich nicht aus meinem Urlaub zurückkomme"

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Testament: "für den Fall, dass ich nicht aus dem Urlaub zurückkomme"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geltung eines Testaments "für den Fall, dass ich nicht aus meinen Urlaub zurückkomme" als bloße Beschreibung des Anlasses der Testamentserrichtung - Kein Bezug des Testamentsinhalts mit Todesart oder Todeszeitpunkt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • KG, 24.04.2018 - 6 W 10/18

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Auslegung einer privatschriftlichen

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Hierfür spricht es, wenn der Inhalt der testamentarischen Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt erkennen lässt und wenn der Erblasser das Testament über den im Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus bestehen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16).

    Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise, etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testamentes im Sinne der §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines Beweggrundes oder des Anlasses für die Testamentserrichtung handelt, für deren Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes verwendet hat, ohne die Gültigkeit hiervon abhängig machen zu wollen (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 15; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    So wurde in der Rechtsprechung bei Bezug von Testamenten zu Urlaubsreisen oder befürchteten Unglücken vielfach eine bloße Motivangabe und keine echte Bedingung angenommen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 4, 21: "Sollte einer von uns ... von unserer Urlaubsreise nicht zurückkehren"; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 4, 17: "Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke..."; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 15, 40: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg …

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 15 W 63/96

    Auslegung eines privatschriftlichen Testamenten des Inhalts, "sollte uns bei ...

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Hierfür spricht es, wenn der Inhalt der testamentarischen Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt erkennen lässt und wenn der Erblasser das Testament über den im Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus bestehen lässt (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16).

    etwas zustoßen", "sollte mir während meines Urlaubes etwas passieren" haben dabei regelmäßig lediglich die Bedeutung eines Hinweises auf den Beweggrund für die Errichtung der letztwilligen Verfügung, wobei dieses Auslegungsergebnis insbesondere durch den außerhalb der Testamentsurkunde liegenden Umstand gestützt werden kann, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung über den in dem Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus hat bestehen lassen und dass demgegenüber Anhaltspunkte für die Annahme fehlen, die getroffenen Anordnungen sollten nur für den kurzfristigen Zeitraum des Urlaubs gelten (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg 1 Z 56/81, …

    So wurde in der Rechtsprechung bei Bezug von Testamenten zu Urlaubsreisen oder befürchteten Unglücken vielfach eine bloße Motivangabe und keine echte Bedingung angenommen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 4, 21: "Sollte einer von uns ... von unserer Urlaubsreise nicht zurückkehren"; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 4, 17: "Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke..."; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 15, 40: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg …

    Insoweit sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die getroffenen Anordnungen nur für den kurzfristigen Zeitraum des Urlaubs gelten sollten (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg 1 Z 56/81, …

  • OLG München, 15.05.2012 - 31 Wx 244/11

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung mit einem Konditionalsatz im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Bei Testamenten, welche die letztwillige Verfügung mit einem am Tag der Errichtung oder in einer bestimmten Situation (Reise, etc.) eintretenden Ereignis konditional verknüpfen, ist der Wille des Erblassers dahin zu erforschen, ob eine echte Bedingung für die Gültigkeit des Testamentes im Sinne der §§ 158 Abs. 1, 2074 BGB vorliegt oder ob es sich lediglich um die Mitteilung eines Beweggrundes oder des Anlasses für die Testamentserrichtung handelt, für deren Formulierung der Erblasser die Form eines Konditionalsatzes verwendet hat, ohne die Gültigkeit hiervon abhängig machen zu wollen (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 15; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 2074 Rn. 7; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 38/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich einer Bedingung

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt des Erblassers erkennen, ist anzunehmen, dass die Anordnungen auch dann gelten sollen, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt als denjenigen, die Anlass für die Errichtung des Testamentes waren (KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12; Staudinger/Otte (2019) BGB § 2074, Rn. 12).

    So wurde in der Rechtsprechung bei Bezug von Testamenten zu Urlaubsreisen oder befürchteten Unglücken vielfach eine bloße Motivangabe und keine echte Bedingung angenommen (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 4, 21: "Sollte einer von uns ... von unserer Urlaubsreise nicht zurückkehren"; KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 4, 17: "Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke..."; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 15, 40: "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nicht aus Rußland wiederkommen."; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg …

    Insbesondere lässt der Inhalt der Anordnungen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt der Erblasserin erkennen (vgl. KG, Beschl. v. 24.04.2018 - 6 W 10/18, BeckRS 2018, 9285 Rn. 16; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 06.07.2015 - 3 Wx 38/15, juris Rn. 40; OLG München, Beschl. v. 15.05.2012 - 31 Wx 244/11, juris Rn. 12).

  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Ein Angebot des Pflichtteilsberechtigten auf Erlass seiner Pflichtteilsansprüche ist dabei schon dem Inhalt nach in einer Erbausschlagungserklärung nicht enthalten (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 02.09.2014 - 3 U 3/14, NJW-RR 2015, 390 Rn 13 ff.).

    Dies wäre allerdings nach zutreffender Ansicht nur bei Ausschlagung eines unbeschränkten und unbeschwerten gesetzlichen Erbteil der Fall (OLG Schleswig, Urt. v. 02.09.2014 - 3 U 3/14, NJW-RR 2015, 390 Rn 21 ff.; MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB § 2306 Rn. 27), wobei vorliegend selbst ein kraft gesetzlicher Erbfolge erworbener Erbteil jedenfalls durch die weiteren Anordnungen im Testament (insbesondere hinsichtlich des Hauses und der bedingten Geldvermächtnisse zugunsten der Enkel) beschwert wäre.

  • BGH, 30.11.2022 - IV ZR 60/22

    Pflichtteilsrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Ebenso anspruchsberechtigt ist der nach § 2306 Abs. 1 BGB belastet eingesetzte pflichtteilsberechtigte Erbe, sofern er das ihm Zugewendete ausgeschlagen hat (BGH, Versäumnisurt. v. 30.11.2022 - IV ZR 60/22, NJW 2023, 452, 453; MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB § 2314 Rn. 65).

    Denn in diesem Fall kann der Kläger seinen Pflichtteil nach § 2306 Abs. 1 BGB verlangen, wobei auch im Falle des § 2306 Abs. 1 BGB der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB besteht (BGH, Versäumnisurt. v. 30.11.2022 - IV ZR 60/22, NJW 2023, 452, 453; MüKoBGB/Lange, 9. Aufl. 2022, BGB § 2314 Rn. 65).

  • BayObLG, 03.09.1981 - BReg. 1 Z 56/81
    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    etwas zustoßen", "sollte mir während meines Urlaubes etwas passieren" haben dabei regelmäßig lediglich die Bedeutung eines Hinweises auf den Beweggrund für die Errichtung der letztwilligen Verfügung, wobei dieses Auslegungsergebnis insbesondere durch den außerhalb der Testamentsurkunde liegenden Umstand gestützt werden kann, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung über den in dem Testament bezeichneten aktuellen Anlass hinaus hat bestehen lassen und dass demgegenüber Anhaltspunkte für die Annahme fehlen, die getroffenen Anordnungen sollten nur für den kurzfristigen Zeitraum des Urlaubs gelten (OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg 1 Z 56/81, …

    Insoweit sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die getroffenen Anordnungen nur für den kurzfristigen Zeitraum des Urlaubs gelten sollten (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.06.1996 - 15 W 63/96, juris Rn. 21; BayObLG, Beschl. v. 03.09.1981 - BReg 1 Z 56/81, …

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 7 U 110/20

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Zur Zulässigkeit eines gleichzeitigen Teilurteils über Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nach § 2314 Abs. 1 BGB bei einer Stufenklage (Abgrenzung zu: OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.07.2021 - 7 U 110/20, ZEV 2022, 280).

    Geschieht dies, wird sich die Frage, ob ein Wertermittlungsanspruch als solcher besteht, erneut bei nachfolgender Konkretisierung der Wertermittlungsstufe stellen, so dass die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb der Wertermittlungsstufe bestehen würde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.07.2021 - 7 U 110/20, ZEV 2022, 280).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Dabei kann die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstands, etwa eines Hausgrundstücks, als Erbeinsetzung des Bedachten anzusehen sein, wenn der Nachlass dadurch im Wesentlichen erschöpft wird oder der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BGH, Beschl. v. 12.07.2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035, 1037 Rn. 29; BayObLG, Beschl. v. 08.06.2005 - 1Z BR 110/04, NJW-RR 2005, 1245, 1246).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus LG Hagen, 02.06.2023 - 4 O 265/22
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Urt. v. 19.01.2000 - IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195, 196; BGH, Urt. v. 19.01.1972 - IV ZR 1208/68, DNotZ 1972, 500 und v. 22.03.1972 - IV ZR 134/70, FamRZ 1972, 561).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 90/05

    Umfang der Pfändung eines Anspruchs aus Kontokorrent; Anspruch auf Erteilung von

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von

  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z BR 14/02

    Einseitig unterschriebenes gemeinschaftliches Testament als Einzeltestament -

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