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   LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07   

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https://dejure.org/2008,34837
LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07 (https://dejure.org/2008,34837)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.02.2008 - 19 T 270/07 (https://dejure.org/2008,34837)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 19 T 270/07 (https://dejure.org/2008,34837)
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  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    So ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes selbst im Falle der Gefahr der Selbsttötung zu prüfen, ob die Gefahr nicht durch andere Weise als durch Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (statt vieler: BGHZ 163, 66, 73; NJW 2006, 505; Beschluss vom 14.06.2006 - V ZB 28/07 - Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 -).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    So ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes selbst im Falle der Gefahr der Selbsttötung zu prüfen, ob die Gefahr nicht durch andere Weise als durch Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (statt vieler: BGHZ 163, 66, 73; NJW 2006, 505; Beschluss vom 14.06.2006 - V ZB 28/07 - Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 -).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 267/03

    Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    Es begründet keine Härte im Sinne von § 765a ZPO , dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme überhaupt durchgeführt wird ( BGH NJW 2004, 3635 [BGH 25.06.2004 - IXa ZB 267/03] [3636]) und einen erheblichen Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners bewirkt (Zoller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 765a Rn. 6 mit einer Vielzahl weiterer Nachweise.) Für die Anwendung des § 765a ZPO genügt auch eine erhebliche Härte nicht, nicht einmal (allein), dass der Schuldner seine Existenz verliert (Stöber, ZVG, 17. Aufl., Einleitung, Rn. 54, 54.2).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    Abgesehen davon, dass in einer Beschwerdeentscheidung es nicht erforderlich ist, alle Einzelpunkte des Parteivortrages in den Gründen auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.), hat die Kammer sich auf Blatt 8 des Beschlusses mit dem Vortrag des Beteiligten zu 1.) auseinandergesetzt.
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    So ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes selbst im Falle der Gefahr der Selbsttötung zu prüfen, ob die Gefahr nicht durch andere Weise als durch Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (statt vieler: BGHZ 163, 66, 73; NJW 2006, 505; Beschluss vom 14.06.2006 - V ZB 28/07 - Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 -).
  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 67/07

    Einstellung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wegen der Gefahr des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    So ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes selbst im Falle der Gefahr der Selbsttötung zu prüfen, ob die Gefahr nicht durch andere Weise als durch Einstellung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (statt vieler: BGHZ 163, 66, 73; NJW 2006, 505; Beschluss vom 14.06.2006 - V ZB 28/07 - Beschluss vom 06.12.2007 - V ZB 67/07 -).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 06.02.2008 - 19 T 270/07
    Grundsätzlich kann mit der Anhörungsrüge nach § 321 ZPO auch die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde geltend gemacht werden, da die Nichtzulassung grundsätzlich nicht anfechtbar und die nachträgliche Zulassung ausgeschlossen ist ( BGH, NJW 2004, 779 [BGH 24.11.2003 - II ZB 37/02] ).
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