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   LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 2-09 T 532/18   

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https://dejure.org/2019,13746
LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 2-09 T 532/18 (https://dejure.org/2019,13746)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.01.2019 - 2-09 T 532/18 (https://dejure.org/2019,13746)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - 2-09 T 532/18 (https://dejure.org/2019,13746)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 17.11.2005 - 17 W 224/05

    Mandatierung verschiedener Rechtsanwälte durch Streitgenossen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
    Dabei ist in dem Fall, dass auf der einen Seite mehre Streitgenossen stehen, nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu beurteilen, ob die Beauftragung eines je eigenen Rechtsanwaltes aus sachlichen Gründen geboten war (vgl. OLG Koblenz, MDR 1994, 416, OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482, 483 [OLG Naumburg 27.01.2005 - 12 W 120/04] ), so dass der Erstattungsberechtigte sachliche Gründe für die Aufspaltung des Mandats darlegen und glaubhaft machen muss (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 896).

    Es ist vielmehr kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung getrennter Rechtsanwälte ersichtlich, da eine interessengerechte Prozessführung auch bei Mandatierung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich war (vgl. BGH, 20. Januar 2004, VI ZB 76/03, MDR 2004, 569 OLG Köln, MDR 2006, 896).

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH NJW-RR 2004, 536).

    Es ist vielmehr kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung getrennter Rechtsanwälte ersichtlich, da eine interessengerechte Prozessführung auch bei Mandatierung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten möglich war (vgl. BGH, 20. Januar 2004, VI ZB 76/03, MDR 2004, 569 OLG Köln, MDR 2006, 896).

  • OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04

    Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren bei jeweils getrennter Hinzuziehung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
    Dabei ist in dem Fall, dass auf der einen Seite mehre Streitgenossen stehen, nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu beurteilen, ob die Beauftragung eines je eigenen Rechtsanwaltes aus sachlichen Gründen geboten war (vgl. OLG Koblenz, MDR 1994, 416, OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482, 483 [OLG Naumburg 27.01.2005 - 12 W 120/04] ), so dass der Erstattungsberechtigte sachliche Gründe für die Aufspaltung des Mandats darlegen und glaubhaft machen muss (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 896).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwaltervergütung; Mehrheitsbeschluß;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
    Ob und in welcher Höhe solche notwendigen außergerichtlichen Kosten erwachsen und zu erstatten sind, haben sodann die Instanzen des Kostenfestsetzungsverfahrens gem. § 13 a Abs. 2 FGG, §§ 91 ZPO, 103 bis 107 ZPO zu entscheiden (vgl. KG Berlin, OLGZ 1989, 174, 175).
  • OLG Koblenz, 30.08.1993 - 14 W 569/93
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
    Dabei ist in dem Fall, dass auf der einen Seite mehre Streitgenossen stehen, nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO zu beurteilen, ob die Beauftragung eines je eigenen Rechtsanwaltes aus sachlichen Gründen geboten war (vgl. OLG Koblenz, MDR 1994, 416, OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482, 483 [OLG Naumburg 27.01.2005 - 12 W 120/04] ), so dass der Erstattungsberechtigte sachliche Gründe für die Aufspaltung des Mandats darlegen und glaubhaft machen muss (vgl. OLG Köln, MDR 2006, 896).
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