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   LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07   

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LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07 (https://dejure.org/2012,63152)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.07.2012 - 12 O 437/07 (https://dejure.org/2012,63152)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 12 O 437/07 (https://dejure.org/2012,63152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 10 W 1/04

    Zu den Indizien der Auflösung einer Höfe-Betriebseinheit - Zu den Voraussetzungen

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    In einem sich über mehrere Jahre hinziehenden Rechtsstreit (AG Werl, Az. 5 Lw 25/00 und OLG Hamm, Az. 10 W 1/04), dessen Verfahrensakten beigezogen wurden, stritten die Parteien um die Frage, ob die jetzige Beklagte den streitgegenständlichen Grundbesitz als Hof im Sinne der Höfeordnung oder nach dem allgemeinen Erbrecht des BGB geerbt hatte.

    Für die Würdigung des Gerichts hatte der Beschluss des OLG Hamm vom 06.03.2007 (Az. 10 W 1/04) keine Bindungswirkung.

    Die Tatsachenfeststellung erfolgte hierbei auf Grund des wechselseitigen Parteivortrags und auf Grund der Feststellungen in den Sachverständigengutachten aus dem Rechtsstreit AG Werl, Az. 5 Lw 25/00 und OLG Hamm, Az. 10 W 1/04.

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Für den zweiten Teil, der Berechnung der Pflichtteilsansprüche auf Grundlage des Ertragswerts, fehlt es dagegen an der erforderlichen Möglichkeit, dass das insoweit zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand der Hauptsache hinaus Bedeutung hat oder haben kann (s. RGZ 170, 328 [330], BGH NJW 1977, 1637 [1638]), da hierüber vollumfänglich in der Hauptsache entschieden wurde.
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Unzweideutig wurde damit zum Ausdruck gebracht, dass die Beklagte sich des Bestehens des Pflichtteilsanspruchs bewusst war, was das Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB ausmacht (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1044 [1047] mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Für den zweiten Teil, der Berechnung der Pflichtteilsansprüche auf Grundlage des Ertragswerts, fehlt es dagegen an der erforderlichen Möglichkeit, dass das insoweit zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand der Hauptsache hinaus Bedeutung hat oder haben kann (s. RGZ 170, 328 [330], BGH NJW 1977, 1637 [1638]), da hierüber vollumfänglich in der Hauptsache entschieden wurde.
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Dies ist ausreichend (vgl. BGH NJW 2001, 445 [447]).
  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Dies ist der Fall, wenn die Absicht besteht, sie dauernd unverändert als landwirtschaftliche Einheit beizubehalten (BGH NJW 1964, 1414 [1416]).
  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Ein Landgut im Sinne der §§ 2049 Abs. 1, 2312 Abs. 1 S. 1 BGB ist nach Definition des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 375, 381; BGH NJW-RR 1992, 770), auf die sich auch die gängige Kommentarliteratur bezieht (s. etwa Palandt-Weidlich § 2312 Rn. 8; BeckOK BGB-Lohmann § 2049 Rn. 2; MüKo BGB-Lange § 2312 Rn. 12; Staudinger-Hass § 2312 Rn. 10), eine Besitzung, die eine zum selbständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist.
  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Ein Landgut im Sinne der §§ 2049 Abs. 1, 2312 Abs. 1 S. 1 BGB ist nach Definition des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 375, 381; BGH NJW-RR 1992, 770), auf die sich auch die gängige Kommentarliteratur bezieht (s. etwa Palandt-Weidlich § 2312 Rn. 8; BeckOK BGB-Lohmann § 2049 Rn. 2; MüKo BGB-Lange § 2312 Rn. 12; Staudinger-Hass § 2312 Rn. 10), eine Besitzung, die eine zum selbständigen und dauernden Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den nötigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist.
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus LG Dortmund, 10.07.2012 - 12 O 437/07
    Hierbei wird nicht verkannt, dass diese als Hilfsansprüche zum Pflichtteilsanspruch auch nach altem Recht grundsätzlich nicht später verjährten als der Hauptanspruch (vgl. BGH NJW 1985, 384).
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