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LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 883
Sachenrechtliche Bedeutung der Inhaltsänderung eines vorgemerkten Anspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 10.01.1983 - 2 Wx 47/82
Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
5. Familienrecht/Allgemeines - Vertretungsbefugnis des Notars für den Antrag auf Eintragung in das Güterrechtsregister (OLG Köln, Beschluß vom 10.1.1983 - 2 Wx 47/82 - mitgeteilt von Notar Dirk Heiderhoff, Leverkusen) BGB § 1560 FGG §§ 129;161 Heft Nr. 7/8 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Juli/August 1983 Die Erklärung nach § 1560 Satz 1 BGB , daß eine güterrechtliche Vereinbarung in das Register eingetragen werden soll, ist keine verfahrensrechtliche, sondern eine materiell-rechtliche Erklärung, die allein den Ehegatten zusteht. - OLG Köln, 13.11.1975 - 14 U 71/75
Sicherung eines Anspruchs durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
Wird für sie die Annahmefrist verlängert, so erweitern sich zu ihren Gunsten die Entstehungsvoraussetzungen des gesicherten Anspruchs (vgl. KG HRR 1933 Nr. 1849; OLG Köln Rpfleger 1977, 166 = DNotZ 1976, 375 ; MünchKomm/Wacke, § 883 BGB, Rd.-Nr. 33, § 885 BGB , Rd.-Nr. 2;… Palandt/Bassenge, 42. Aufl., § 885 BGB , Anm. 1; Promberger, Rpfleger 1977, 157 ;… Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Rd.-Nr. 683). - BGH, 22.04.1959 - V ZR 193/57
Rechtsmittel
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.03.1983 - 25 T 126/83
Sichert eine Vormerkung einen künftigen oder bedingten Anspruch, so sind die Voraussetzungen, unter denen der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch entsteht, Inhalt des Grundbuchs (vgl. BGH LM Nr. 6 zu § 883 BGB = DNotZ 1959, 399 ).
- OLG Hamm, 29.12.1982 - 15 W 372/82
Kein wirksames Nießbrauchsrecht ohne Nutzungen und Besitz
4. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Sachenrechtliche Bedeutung der Inhaltsänderung eines vorgemerkten Anspruchs (LG Düsseldorf, Beschluß vom 22.3.1983-25 T 126/83 - mitgeteilt von Notar Dr. Becker, Düsseldorf) BGB § 883 Sichert eine Vormerkung einen künftigen oder bedingten Anspruch, so sind die Voraussetzungen, unter denen der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch entsteht, Inhalt des Grundbuchs.