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   LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82   

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https://dejure.org/1982,22789
LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82 (https://dejure.org/1982,22789)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1982 - 34 T 2/82 (https://dejure.org/1982,22789)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1982 - 34 T 2/82 (https://dejure.org/1982,22789)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82
    4. Notarrecht - Haftung dee Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen Gerichtsentscheidung (BGH, Urteil vorn 8.12.1981 - VI ZR 164/80) BGB § 249 BNotO § 19 Hat ein Notar einen Grundstückskaufvertrag fehlerhaft beurkundet, dann haftet er auch für den Schaden, der einem Beteiligten daraus erwächst, daß in einem später zwischen den Kaufvertragspartelen geführten Rechtsstreit ein Oberlandesgericht die Inzwischen durch Auflassung und Eintragung eingetretene Heilung des Kaufvertrages rechtswidrig verkennt.

    (Nur Leitsatz; Abdruck der Entscheidung mit Gründen In DNotZ 1982, 498 ) zweiter Instanz vom OLG Hamm rechtskräftig abgewiesen mit der Begründung, der Kaufvertrag sei wegen erheblicher Beurkundungsmängel nichtig.

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73

    Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82
    Honig (FM 2), 79.8 BGH NJW 1978, 1008 ; Latenz, Lehrbuch des Schuldrechts 1, 11. AutL 1976, 364.9 PGH NJW 1975, 168 ; Hübner, JuS 1974, 496 .
  • BFH, 29.07.1981 - I R 183/79

    Trauerredner - Veranlagung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82
    Dabei ist nicht nur wesentlich, ob das Erstereignis den Entschluß, überhaupt in 1 Abgedruckt In NJW 1982, 672 = DNotZ 1982, 498 .
  • BayObLG, 30.07.1981 - BReg. 1 Z 57/81

    Gefährdung des Kindeswohls; Kind; Kindeswohl; Gefährdung; Unbestimmter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 34 T 2/82
    Hingegen fordert das Gesetz nicht eine rückwirkende Anzeige oder Erfüllung der Verpflichtungen aus § 19 Abs. 4 GmbHG n.F. für solche Fälle, In denen es zur Vereinigung der Anteile schon vor dem 1.1.1981 gekommen ist Dies hätte anderenfalls im Gesetz besonders angeordnet werden müssen, was nicht geschehen ist (vgl. LG Kassel, Rpfleger 1981, 442 und Stöber, ZIP 1981, 25).
  • OLG Köln, 26.05.1982 - 2 Wx 12/82

    Zum Inhalt eines Mithaftvermerks

    (LG Düsseldorf, Beschluß vom 18.6. 1982 - 34 T 2/82 mitgeteilt von Notar Karl .1. Contzen, Langenfeld) Das Rechtsmittel ist unbefristet statthaft ( § 27 Satz 1 FGG ), auch formgerecht angebracht ( § 29 Abs. 1 FGG ) und danach zulässig.
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