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   LG Braunschweig, 20.12.1955 - 18 T 1109/55   

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https://dejure.org/1955,5386
LG Braunschweig, 20.12.1955 - 18 T 1109/55 (https://dejure.org/1955,5386)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.1955 - 18 T 1109/55 (https://dejure.org/1955,5386)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 1955 - 18 T 1109/55 (https://dejure.org/1955,5386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 KGG; § 8 Abs. 2 KGG; § 3 KGG; § 3 Abs. 1 S. 2 KGG; § 19 FGG; § 20 FGG; § 57 FGG
    Beschwerde gegen gerichtlichen Beschluss über Kindergeldauszahlung; Beschwerdebefugnis des Fürsorgeamtes im Rahmen des Kindergeldverfahrens ; Beschwerderecht des Fürsorgeamtes gegen Kindergeldentscheidung aus Kindergeldgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen gerichtlichen Beschluss über Kindergeldauszahlung; Beschwerdebefugnis des Fürsorgeamtes im Rahmen des Kindergeldverfahrens ; Beschwerderecht des Fürsorgeamtes gegen Kindergeldentscheidung aus Kindergeldgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.08.1955 - 15 W 393/55
    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.1955 - 18 T 1109/55
    Gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts in Kindergeldsachen ist die Beschwerde gemäss den §§ 19, 20 FGG gegeben (vgl. Bayr.Ob.LG., FamRZ. 55, 365; OLG Hamm, FamRZ 55, 364; LG Berlin, FamRZ 55, 296).
  • RG, 02.03.1905 - IV 58/05

    Personenstandsgesetz; Aufsichtsbehörde; Todeserklärung

    Auszug aus LG Braunschweig, 20.12.1955 - 18 T 1109/55
    Wenn unter Recht im Sinne des § 20 FGG auch jedes von der Staatsgewalt geschützte subjektive Recht zu verstehen ist, und dieses auch öffentlich-rechtlicher Natur sein kann (RGZ 60, 196; KGJ 21, 181; 34, 133; 48, 16), so greift doch die getroffene Auszahlungsanordnung nicht in ein dem Fürsorgeamt zustehendes öffentliches Recht ein.
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